Ein Transporthubschrauber der Bundeswehr vom Typ NH90 fliegt mit seinen Löschwasserbehälter vom Typ Bambi Bucket während einer Übung zum betanken.
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Ein Transporthubschrauber der Bundeswehr vom Typ NH90 fliegt mit seinen Löschwasserbehälter.

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Bundesrat stimmt Sondervermögen für Bundeswehr zu

Der Bundesrat hat der Einrichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro zugestimmt. Die Länderkammer votierte am Freitag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für die Änderung des Grundgesetzes.

Das zur Stärkung der Bundeswehr geplante Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem Sonderfonds und der damit verbundenen Grundgesetzänderung zu. Für die Verfassungsänderung war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer votierte für die Änderung des Grundgesetzes. Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Linken - Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen - enthielten sich. Mit dem Sondervermögen reagiert die Bundespolitik auf Russlands Krieg gegen die Ukraine.

Bundestag hatte Sondervermögen vergangene Woche beschlossen

Mit dem zusätzlichen Geld soll unter anderem die Anschaffung von F35-Tarnkappenjets bezahlt werden, aber auch die Ausstattung von Soldatinnen und Soldaten. Der Bundestag hatte das Sondervermögen in der vergangenen Woche beschlossen. Die Ampel-Koalition hatte sich mit CDU und CSU im Parlament auf Details des Sondervermögens verständigt. Mit der Zustimmung der Union wurde im Bundestag die Zweidrittelmehrheit erreicht.

Im Gesetz für das Sondervermögen festgehalten ist auch das in der Nato vereinbarte Ziel, pro Jahr mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung fließen zu lassen. Laut Nato-Statistik entsprachen die deutschen Verteidigungsausgaben zuletzt etwa 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Sondervermögen oder Schattenhaushalt?

Das Vorhaben wird im Grundgesetz verankert, damit die Mittel nur für einen bestimmten Zweck ausgegeben werden können. Der Sonderfonds wird ausschließlich über Schulden finanziert, fällt aber nicht unter die Schuldenbremse. Kritiker sprechen deswegen von einem Schattenhaushalt.

Der Bundesrechnungshof etwa kritisiert, zwar sei das Ziel richtig, die Bundeswehr besser auszustatten. Aber in einem Papier weist der Rechnungshof auch auf die Risiken von Sondervermögen hin. Darin heißt es: "Sondervermögen schaffen Intransparenz. Sie vernebeln Haushaltswahrheit und -klarheit." In einem staatlichen Haushalt sollten grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben auf einen Blick erkennbar sein. Mit zahlreichen Nebenhaushalten sei das nicht möglich.

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