Es könne nicht sein, dass jemand, der Computerprogramme entwickelt, um über Softwarelücken in Server einzubrechen und damit Millionenschäden anrichtet, eine Bewährungsstrafe erhalte, sagte Münch der "Osnabrücker Zeitung". Oder dass jemand, der einen Online-Handelsplatz für Drogen und Waffen aufbaue, milder bestraft werde als jemand, der auf diesem Handelsplatz dann tatsächlich Drogen verkauft.
"Wenn wir über Industrie 4.0 und Kriminalität 4.0 diskutieren, können wir nicht mit dem Recht 1.0 arbeiten." Holger Münch, BKA-Präsident
Für Altersfeststellung bei Intensivtätern
In der Debatte um Straftaten von angeblich minderjährigen Flüchtlingen sprach sich Münch für Altersfeststellungen bei bestimmten Tätern aus. Das Alter hat Einfluss auf die Strafbarkeit, denn für Jugendliche und Heranwachsende gelte das Jugendstrafrecht. "Daher halte ich die Altersfeststellung gerade bei Intensivtätern für ein wichtiges Instrument." Welche Methoden dabei angewendet werden sollten, ließ Münch offen.