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Bienenschutz: EuGH bestätigt Verbot von Bayer-Insektiziden

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Bienenschutz: EuGH bestätigt Verbot von Bayer-Insektiziden

Der Europäische Gerichtshof hat das teilweise Verbot von bestimmten Insektiziden zum Schutz von Bienen bestätigt. Das Gericht wies die Berufung des Bayer-Konzerns ab, der damit die Entscheidung einer Vorinstanz kippen wollte.

Der Europäische Gerichtshof hat im Rechtsstreit um bienenschädliche Neonicotinoide sein Urteil gefällt: Die Richter des obersten EU-Gerichts bestätigten am Vormittag das Verbot von drei Insektiziden zum Schutz von Bienen.

EuGH bestätigt Urteil der Vorinstanz

In erster Instanz hatte das Europäische Gericht 2018 Teilverbote für diese drei Pestizide erlassen. Dabei handelt es sich um Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Zur Begründung sagten die Richter damals: Die Genehmigungen dürften eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit bestünden.

Die EU-Kommission hatte 2013 in mehreren Verordnungen die Genehmigungen für die Pestizid-Wirkstoffe erheblich eingeschränkt.

Große Tragweite für den Insekten- und Umweltschutz

Dieses Urteil des EuGH fand große öffentliche Beachtung. Die EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten haben sich daraufhin für ein Komplettverbot der Wirkstoffe im Freiland eingesetzt, das die EU dann auch 2018 beschlossen hat.

Bayer wollte das Verbot nicht akzeptieren und hatte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt - ohne Erfolg, wie das EuGH-Urteil heute zeigt.

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