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Bundesgerichtshof in Karlsruhe

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BGH-Urteil: Geheimdienste dürfen stille SMS versenden

Geheimdienste dürfen sogenannte stille SMS verschicken, um die Mobilfunkgeräte von Straftätern zu orten. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies damit die Klage eines mutmaßlichen PKK-Funktionärs ab.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Dieser war mittels dieser Methode geortet und später als Mitglied der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der BGH entschied nun, bei einem Verdacht auf Straftaten von erheblicher Bedeutung seien solche technischen Mittel erlaubt. Der Eingang einer stillen SMS wird dem Adressaten zwar nicht angezeigt, das Gerät baut aber dennoch eine Funkverbindung zum nächstgelegenen Sendemasten auf. Die Ermittler können das Gerät dann unerkannt orten.