Nach der Drosselung russischer Gaslieferungen hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. "Wir haben in Deutschland eine Störung der Gasversorgung", sagte Habeck in Berlin. Daher sei es erforderlich, die Alarmstufe auszurufen. "Gas ist von nun ein knappes Gut in Deutschland."
Das sage er, obwohl oder gerade weil die Versorgungssicherheit aktuell noch gewährleistet sei, betonte Habeck. Um im Winter volle Speicher zu haben, müsse jetzt der Gasverbrauch reduziert werden. Die aktuelle Lage dürfe "uns nicht in einer falschen Sicherheit" wiegen, der Winter werde kommen. Russland habe zuletzt unter "vorgeschobenen technischen Argumenten" weniger geliefert, sagte der Wirtschaftsminister.
Keine sofortige Preiserhöhung
Laut Habeck sollen Versorgungsunternehmen vorerst noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz sofort sprunghaft zu erhöhen. Die Lage solle erst einmal weiter beobachtet werden. Die höheren Preise würden aber bereits bei Verbrauchern und Unternehmern ankommen, die Preisweitergabe erfolge aktuell Schritt für Schritt. "Auch die Industrie gibt - wo sie kann - die Preise an die Kunden weiter." Gleichzeitig beobachte er auch in der Industrie eine große Bereitschaft, Gas - wo möglich - einzusparen.
Der Minister sprach mit Blick auf die Gaspreise von einer "extremen Belastung" für viele Menschen und viele Unternehmer. Es sei die Aufgabe der nächsten Wochen, für Entlastung der Verbraucher und Unternehmer zu sorgen.
Auf die Frage, wann mit einer Gas-Rationierung für die Industrie zu rechnen sei, sagte Habeck: "Hoffentlich nie". Denn das sei ein politisches Szenario, bei dem es keine richtigen Entscheidungen mehr gebe, sondern nur weniger falsche. Das solle nicht passieren, er könne es aber natürlich nicht ausschließen.
Habeck ruft erneut zum Gassparen auf - Gas als "Waffe"
Zum wiederholten Mal rief der Wirtschaftsminister die Verbraucher dazu auf, Gas zu sparen: Auch banale Schritte könnten bei 41 Millionen Privathaushalten in der Summe einen großen Unterschied machen. Es lasse sich dadurch viel Energie und auch Geld sparen. Gefragt sei jetzt eine "kollektive, nationale Kraftanstrengung".
- Zum Artikel: Wie man im Alltag Gas sparen kann
"Wir befinden uns in einer ökonomischen Auseinandersetzung mit Russland", sagte Habeck. Gas und Energie würde als Waffe eingesetzt, um die europäische Geschlossenheit mit der Ukraine zu zerstören. "Das wiederum darf nicht passieren", betonte der Grünen-Politiker. Habeck wiederholte auch seine Kritik an der Arbeit früherer Bundesregierungen: "Es rächt sich, dass wir in den letzten Jahren in Deutschland nicht gut genug waren." Konkret nannte Habeck die "politisch falsche Abhängigkeit von Russland" und eine fehlende Bereitschaft, Alternativen für die Energieversorgung zu schaffen.
Video: Robert Habeck ruft Alarmstufe Gas aus

Aufgrund der Minderlieferungen aus Russland ruft Bundeswirtschaftsminister Habeck die Alarmstufe Gas aus.
Konsequenzen für Unternehmen und Verbraucher möglich
Anders als die bisher geltende Frühwarnstufe könnte die jetzt ausgerufene Alarmstufe für Unternehmen und Verbraucher erhebliche Konsequenzen mit sich bringen, wenn Versorger ihre höheren Einkaufspreise direkt an ihre Kunden weiterreichen können. Dafür wurde im Energiesicherungsgesetz im Mai eine neue Preisanpassungsklausel geschaffen - laut Habeck für den Fall, dass die Energieversorger wegen gestiegener Beschaffungskosten andernfalls kollabieren.
Die Klausel muss zuvor förmlich von der Bundesnetzagentur aktiviert werden - was laut Habeck nicht unmittelbar passieren wird.
Aiwanger fordert dritte Stufe des Notfallplans
Die Ausrufung der Alarmstufe ist darüber hinaus eine Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, dass vermehrt Kohle-Kraftwerke wieder ans Netz geholt werden sollen, um Erdgas bei der Stromproduktion einzusparen. Das entsprechende Gesetz soll am 8. Juli den Bundesrat passieren. Habeck sprach erneut von einer Maßnahme, die extrem weh tue.
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hält die Entscheidung der Bundesregierung nicht für ausreichend. Er forderte erneut, schon jetzt die dritte Stufe des Notfallplans Gas auszurufen. "Damit geht einher, dass wir das Reduzieren des Gasverbrauchs entschädigen", teilte Aiwanger mit. "Die Preiseskalation können wir nicht einfach bei der Wirtschaft und den Verbrauchern abladen."
Gasmarkt noch angespannter als zuvor
Hintergrund der Ausrufung der Alarmstufe ist die Verringerung der Gaslieferungen durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1. Seit der Drosselung des Gasdurchflusses in der vergangenen Woche ist der Gasmarkt noch angespannter als zuvor.
Der dreistufige Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage deutlich zu verschlechtern droht - oder wenn das schon der Fall ist. Ende März hatte das Wirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen, die Frühwarnstufe. Das diente vor allem der Vorbereitung auf eine Verschlechterung der Lage.
Die zweite Stufe ist die Alarmstufe. Laut Plan liegt dann eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer "erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage" führt - der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Auf die Alarmstufe folgt laut Plan die Notfallstufe, der Staat muss einschreiten. Zuvor wurde in Deutschland noch nie Gebrauch von dem Notfallplan gemacht.
(Mit Material von dpa und Reuters)
💡 Was ist der "Notfallplan Gas"?
Nach dem "Notfallplan Gas" gibt es drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. In der Frühwarnstufe ruft das Bundeswirtschaftsministerium einen Krisenstab ein. Versorger und Netzbetreiber werden zu regelmäßigen Lagebeurteilungen verpflichtet und sollen "marktbasierte Maßnahmen" ergreifen, zum Beispiel auf Gasspeicher zurückgreifen. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Ab jetzt kann die Bundesnetzagentur es nach Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes den Energieunternehmen ermöglichen, Preiserhöhungen sofort an Verbraucher weiterzugeben.
Verschlechtert sich die Lage weiter, greift der Staat in der Notfallstufe ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur bestimmt dann die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt und müssen bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Dazu gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
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