In den vergangenen fünf Jahren waren die Zahlungen an die Fraktionen laut "SZ" insgesamt nur um knapp neun Prozent angehoben worden. Für das Haushaltsjahr 2018 sollen die Fraktionen jetzt insgesamt 115,253 Millionen Euro erhalten, im vergangenen Jahr waren es noch 88,097 Millionen Euro. Zusätzlich bekommen die Fraktionen Sachleistungen. Dazu zählen die Nutzung von Büroräumen und der Bibliothek, der Wissenschaftliche Dienst und der Fahrdienst.
Auch Parteienfinanzierung ausgeweitet
Im vergangenen Monat hatte bereits eine Ausweitung der staatlichen Parteienfinanzierung für erheblichen Unmut gesorgt. Union und SPD setzten Mitte Juni im parlamentarischen Schnelldurchgang - und gegen den Widerstand der Opposition - deutlich höhere Zuschüsse an die Parteien durch. Künftig bekommen sie insgesamt 190 statt 165 Millionen Euro jährlich, üblich ist eigentlich nur ein Inflationsausgleich. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linken haben deshalb eine gemeinsame Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Erhöhung angekündigt. Die AfD-Fraktion will in Karlsruhe eine Organklage erheben. Die FDP sprach damals von einem Verstoß gegen "die politische Hygiene" - die Linke klagte, das Vorgehen der großen Koalition sei "ein Konjunkturprogramm für Politikverdruss". Die noch stärkere Anhebung der staatlichen Leistungen für die Fraktionen hat dagegen noch zu keinem Protest geführt.