Eigentlich bringt es der Koalitionsvertrag in einem Satz auf den Punkt: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. Sprich: Statt jetzt drei werden es dann nur noch 2,7 Prozent sein, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Und das ab Januar 2019, wie Bundesminister Hubertus Heil vor kurzem verkündete.
Wirtschaftsweisen für Senkung auf 2,5 Prozent
Doch davon sind nicht alle überzeugt. Da sei angesichts der momentan guten Kassenlage der Versicherung mehr drin, heißt es vom Wirtschaftsflügel der Union. Und auch die Wirtschaftsweisen plädieren für ein Absenken auf 2,5 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet vorsichtiger: weniger beim Beitrag - ja, das lasse der Überschuss in der Kasse zu. Allerdings rät Reimund Becker vom Vorstand der Behörde zu einer auch dann noch ausreichenden Rücklage.
"Dass für eine Krise, wenn sie denn irgendwann einmal kommt, auch genügend fiskalische Mittel zur Verfügung stehen, um die Arbeitslosigkeit zu bezahlen, um Kurzarbeitergeld zu finanzieren, so dass ich glaube: Es ist angemessen, den Beitragssatz um 0,3 Prozent zu reduzieren." Reimund Becker
(Autorin: Birgit Harprath)