Hilferuf aus Bayerns Kommunen: Es drohe eine dramatische Unterversorgung in der Kindertagesbetreuung
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Hilferuf aus Bayerns Kommunen: Der geplante Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler sei nicht umsetzbar.

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Bayerns Kommunen: Grundschul-Ganztagsanspruch nicht umsetzbar

Ab 2026 sollen erste Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung haben. Nun schlagen Bayerns Kommunen Alarm: Angesichts von Personalmangel und klammer Kassen seien die Pläne nicht umsetzbar.

Viele Eltern verzweifeln bei der Suche nach einem ganztägigen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Nun warnen Bayerns Städte und Gemeinden: Mit Blick auf fehlendes Personal und klamme Kassen gebe es keine Chance, den angekündigten Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern wie vorgesehen zu erfüllen.

Hilferuf: Dramatische Unterversorgung in der Kindertagesbetreuung

"Die Kommunen sehen sich nicht in der Lage, den ab Mitte 2026 bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter unter den derzeitigen Rahmenbedingungen umzusetzen", schrieben die vier kommunalen Spitzenverbände am Dienstag in einem Hilferuf. Es zeichne sich eine "dramatische Unterversorgung in der bayerischen Kindertagesbetreuung" ab.

Man benötige "dringend Unterstützung durch den Freistaat Bayern, um die eskalierende Lage in den Griff zu bekommen", so der Aufruf an die Adresse von Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Der Anfang Juli vorgestellte Fachkräfte-Radar der Bertelsmann Stiftung gehe davon aus, dass im Freistaat bis 2030 im schlimmsten Fall rund 67.000 Fachkräfte für die Betreuung von Kita- und Grundschulkindern fehlen könnten.

Neue Plätze nötig, aber: Zu wenig Geld, zu hohe Kosten

Eine Umfrage unter den Kommunen habe zudem nicht nur einen drastischen Mangel an Fachkräften bestätigt, sondern auch eine erhebliche Unterfinanzierung bei den Investitionen zu Tage gebracht. "Hinzu kommt die fehlende Planungssicherheit, mit welcher staatlichen Förderung von Bund und Land die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter rechnen können", zählten der Städte-, der Gemeinde-, der Landkreis- und der Bezirkstag auf.

Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts gehe davon aus, dass in Bayern bis 2030 zwischen 108.000 und 136.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssten. "Zeitlich dringend notwendige Investitionen müssen jedoch immer wieder verschoben werden. Massive Steigerungen bei den Betriebskosten lassen zudem weitere Schließungen von Einrichtungen befürchten", warnten die Verbände. Die flächendeckende Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sei unter diesen Bedingungen illusorisch.

Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung soll ab 2026 gelten

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ist seit 2021 im Ganztagsförderungsgesetz verankert. Er umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterricht und gilt für Kinder von der 1. bis zur 4. Schulklasse. Er soll gestaffelt eingeführt werden: Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift er bei Schülerinnen und Schülern der 1\. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Grundschulklassen.

Mangelndes Ganztagsangebot trifft vor allem Frauen

Der Studie des Jugendinstituts zufolge gibt es viel zu wenige Ganztagsangebote im Freistaat. 54 Prozent der Familien hätten dringenden Bedarf - und nicht einmal 40 Prozent einen Platz. Das heißt in der Praxis: Viele Grundschüler, die oftmals schon um 11.15 Uhr Unterrichtsschluss haben, sind schon mittags wieder Zuhause. Das schränkt in der Regel die beruflichen Möglichkeiten gerade von Frauen sehr stark ein.

Praxisnahe Lösungen gefordert

Um die Situation noch zu retten, schlagen die Spitzenverbände praxisnahe Lösungen vor, die aus spürbaren Erleichterungen bei Vorgaben und finanziellen Zusagen des Freistaats Bayern und des Bundes bestehen sollten. Dazu zählten pragmatische Lösungen etwa beim Personaleinsatz, der Anerkennung von Fachkräften oder der Schaffung von Kapazitäten durch Platz-Sharing. Auch müssten die finanziellen Zuschüsse steigen. Vor allem aber brauche es "Planungssicherheit für Investitionsmaßnahmen und zur Doppelnutzung von (schulischen) Räumlichkeiten für den Ganztagsbetreuungsanspruch im Grundschulalter".

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