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Bankkunde, der im Vorraum einer Essener Deutsche-Bank-Filiale über einen hilflosen Mann hinwegsteigt

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Hilflosen Rentner in Bank ignoriert: Geldstrafe

Drei Bankkunden hatten einem 83-jährigen Rentner nicht geholfen, der bewusstlos im Vorraum einer Bank lag. Dafür hat sie das Amtsgericht Essen-Borbeck zu Geldstrafen zwischen 2.400 und 3.600 Euro verurteilt.

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Eine Überwachungskamera hatte im vergangenen Oktober den Fall dokumentiert. Die Veröffentlichung der Bilder einer Überwachungskamera durch die Polizei bundesweit für Fassungslosigkeit gesorgt. Die Aufzeichnungen zeigten, dass der 83-Jährige zweimal vor dem Überweisungsautomaten der Bankfiliale gestürzt und dabei mit dem Kopf auf den Fliesenboden aufgeschlagen war. Nach einem weiteren Versuch, aufzustehen, war der Mann schließlich bewusstlos liegen geblieben.

Einfach über den bewusstlosen Rentner hinweggestiegen

Die Bankkunden waren auf dem Weg zum Geldautomaten einer Deutschen Bank über den zusammengebrochenen Mann hinweggestiegen und ignorierten ihn. Erst ein weiterer Bankkunde alarmierte den Notarzt. Zwei der Angeklagten bedauerten ihr Verhalten im Prozess. Sie erklärten, sie hätten den alten Mann für einen schlafenden Obdachlosen gehalten.

Wegen des Feiertags am 3. Oktober waren keine Bankmitarbeiter anwesend.

Geldstrafen entsprechen Forderung der Staatsanwaltschaft

Richter Karl-Peter Wittenberg entsprach mit den Geldstrafen in Höhe von 2.400, 2.800 und 3.600 Euro der Forderung von Staatsanwältin Nina Rezai. Die Anwälte der Angeklagten hatten Freisprüche gefordert. Das Gericht hätte auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängen können.

Richter Wittenberg betonte in seiner Urteilsbegründung, es sei den 55- und 61-jährigen Männern und der 39-jährigen Frau "einfach gleichgültig gewesen", dass da jemand gelegen habe, der Hilfe gebraucht habe. "Keiner wollte Hilfe leisten", sagte Wittenberg.

"Solidarische Pflicht, Mitmenschen zu helfen"

Staatanwältin Rezai betonte in ihrem Plädoyer, es sei die "solidarische Pflicht, Mitmenschen zu helfen". Diese Verpflichtung hätten die Angeklagte in besonderem Maße verletzt. Rezai plädierte dafür, mit dem Strafmaß ein deutliches Zeichen zu setzen, "dass wir uns nicht in Richtung einer wegschauenden Gesellschaft bewegen". Richter Wittenberg wertete die unterlassene Hilfeleistung insgesamt als ein "Augenblicksversagen". Alle Angeklagten hätten andere Dinge im Kopf gehabt.

Ein vierter Angeklagter muss sich wegen gesundheitlicher Probleme später vor Gericht verantworten.

Rentner starb eine Woche später

Der Rentner verstarb eine Woche später im Krankenhaus an den Folgen einer Schädel-Hirn-Verletzung, ohne das Bewusstsein wiederzuerlangen. Ein medizinisches Gutachten ergab, dass er nicht an den Folgen der unterlassenen Hilfeleistung gestorben ist, sondern auch bei schnellerer notärztlicher Versorgen gestorben wäre.