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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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BAMF-Skandal zieht weitere Kreise

Der Skandal um unrechtmäßige Asylbescheide beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist offenbar größer als angenommen. Laut Presseberichten ermittelt die Justiz inzwischen in einer weiteren Außenstelle sowie in zwei Ankunftszentren.

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Neben den bereits bekannten Vorgängen rund um die Bremer Außenstelle des BAMF beschäftigt sich die Justiz nach Angaben der "Welt" und der "Nürnberger Nachrichten" mit möglichen Gesetzesverstößen in drei weiteren Einrichtungen der Nürnberger Behörde.

Innenministerium bestätigt Ermittlungen

Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Anfrage der beiden Blätter, dass das BAMF gegen Mitarbeiter aus einer Außenstelle sowie aus zwei Ankunftszentren Strafanzeigen mit Bezug zu dort bearbeiteten Asylverfahren erstattet hat. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch, sie stünden in keinem Zusammenhang mit den Vorfällen in Bremen. Um welche BAMF-Einrichtungen es sich konkret handelt, gab das Innenministerium nicht bekannt. Das Bundesamt verfügt im gesamten Bundesgebiet über mehr als 40 Außenstellen, in denen Mitarbeiter zum Beispiel Asylanträge annehmen und bearbeiten. In den Ankunftszentren werden mehrere Abschnitte eines Verfahrens gebündelt, um die Dauer zu verkürzen.

Bundestag offenbar nicht informiert

Die Abgeordneten des Bundestages waren den Meldungen zufolge bei mehreren Sondersitzungen des Innenausschusses zum BAMF-Skandal nicht über die Ausweitung der Ermittlungen informiert worden. BAMF und Bundesinnenministerium hatten es im vergangenen Jahr demnach zudem unterlassen, den Innenausschuss des Bundestages über Tausende Asylbewerber zu informieren, die hierzulande trotz fehlender erkennungsdienstlicher Behandlung einen Schutzstatus erhalten hatten.

Aufarbeitung in Bremen geht weiter

Im April war bekannt geworden, dass in der Bremer Außenstelle des Bundesamts zwischen 2013 und 2016 zahlreiche Asylanträge ohne ausreichende Rechtsgrundlage bewilligt wurden. Die Interne Revision stellte zudem fest, dass in vielen Fällen keine Identitätsfeststellung stattgefunden hatte. Gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle wird deshalb ermittelt. Sie ließ die Vorwürfe über ihren Anwalt zurückweisen.