Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer (CSU), schätzt die Ausmaße des Skandals in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als sehr groß ein. "Das Ausmaß ist enorm. Man ist immer noch dabei, die Dimension in der Gesamtheit in Erfahrung zu bringen", sagte der Mitarbeiter von Bundesinnenminister Horst Seehofer im Deutschlandfunk. Es sei richtigerweise von der BAMF-Spitze entschieden worden, alle 2.000 Verfahren, die in Bremen entschieden wurden, auf den Prüfstand zu stellen.
Mayer bestätigte auch teils die Schilderungen der Missstände durch die inzwischen abberufene Leiterin der Bremer Außenstelle des Flüchtlingsbundesamtes (BAMF), Josefa Schmid. "Ich gebe Frau Schmid durchaus Recht, dass die Vorgänge in Bremen ungeheuerlich sind, dass sie unfassbar sind", sagte er. Ob es der "größte Flüchtlingsskandal der Republik" sei, wie ihn Schmid in einem Schreiben genannt haben soll, wollte er nicht einschätzen.
Wann wurde Seehofer informiert?
Zu den Vorwürfen eines mangelnden Aufklärungswillens von Innenminister Horst Seehofer und seiner Mitarbeiter sagte Mayer, das Bundesinnenministerium habe ein enormes Interesse an einer umfänglichen Aufklärung. Die FDP und die Grünen hatten einen Untersuchungsausschuss im Bundestag ins Spiel gebracht. Dafür zeigte sich Seehofer offen.
"Für mich ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses keine Bedrohung. Seehofer am Donnerstag im Bundestag
Josefa Schmid bat nach Angaben des Innenministeriums bereits am 14. März um einen persönlichen Gesprächstermin mit Seehofer. Der Minister soll jedoch erst fünf Wochen später darüber informiert worden sein.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Vorgängerin von Josefa Schmid. Diese soll zwischen 2013 und 2016 mindestens 1.200 Menschen unrechtmäßig Asyl gewährt haben. Außer gegen die Frau wird gegen fünf weitere Beschuldigte ermittelt - darunter drei Rechtsanwälte und ein Dolmetscher. Es besteht der Verdacht der Bestechlichkeit und der bandenmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung.