Das Land Baden-Württemberg geht gegen das umstrittene Fahrverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor. Die grün-schwarze Regierung einigte sich in Stuttgart auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht.
Eigentlich waren bereits zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote in Stuttgart geplant. Der Termin ist jetzt nicht mehr zu halten, da die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig frühestens im kommenden Jahr fallen dürfte. Das ist dann die letztinstanzliche Entscheidung. Eine Berufung hätte sich noch länger hingezogen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichten, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Somit drohen Fahrverbote für alte Diesel-Autos, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten.
Die sofortige Umsetzung der Fahrverbote ist jetzt aber vom Tisch. Denn das Stuttgarter Urteil wird erst einmal nicht rechtskräftig.