Richter Robert Stone räumte dem Geistlichen einen Bewährungsantrag frühestens nach sechs Monaten ein. Ob der Priester aber die Strafe im Hausarrest verbüßen kann, will das Gericht am 14. August entscheiden. Erst dann solle auch die Haftzeit beginnen.
Erinnerungslücken bei Kirchenmann
Der Erzbischof von Adelaide ist der weltweit ranghöchste katholische Geistliche, dem wegen des Vorwurfs der Vertuschung von Kindesmissbrauch der Prozess gemacht wurde. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der heute 67-Jährige in den 70er-Jahren den Missbrauch von zwei Messdienern durch den bereits verstorbenen pädophilen Priester Jim Fletcher gedeckt hatte. Wilson hatte ausgesagt, sich nicht daran zu erinnern, dass die Messdiener ihm je von dem Missbrauch berichtet hätten.
Das Urteil kann als weiterer Schritt im weltweiten Bemühen gewertet werden, die katholische Kirche für Missbrauchsverbrechen an Kindern zur Rechenschaft zu ziehen. Staatsanwalt Gareth Harrison hatte im Prozess gesagt, eine Bestrafung Wilsons sei nötig, um die Botschaft auszusenden, dass institutionelle Vertuschung nicht länger geduldet werde.
Debatte um Angaben aus Beichte
In Australien konzentriert sich die Debatte unter anderem auf Angaben von mutmaßlichen Tätern bei einer Beichte. Während Priester, die im Beichtstuhl von Pädophilie erfahren, darauf beharren, dies nicht offenlegen zu dürfen, will die Justiz dagegen vorgehen. Eine Kommission hatte den australischen Behörden im Dezember empfohlen, Geistliche strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie entsprechende Hinweise nicht weitergegeben haben.