Knapp ein Jahr nach dem Eklat um rassistische Gesänge zum Party-Hit "L’amour toujours" in einer Bar auf Sylt sind die Verfahren überwiegend eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg mit. Wie die "Bild" berichtet (externer Link), betrifft das auch Verfahren gegen zwei Münchner.
Sie und weitere Gäste sollen in der Pony-Bar in Kampen im vergangenen Jahr "Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!" gesungen haben, deswegen wurde unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.
Hitlergruß gezeigt: 2.500 Euro Strafe für 26-Jährigen
Lediglich gegen einen heute 26-Jährigen wurde Klage erhoben. Er hatte bei dem durch ein Video in sozialen Medien dokumentierten Vorfall mit winkendem Arm einen Hitlergruß gezeigt und mit der anderen Hand ein "Hitlerbärtchen" angedeutet. Diese Gesten sind ebenfalls in dem damals viral gegangenen Video zu sehen. Die Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte gegen ihn über den Weg eines Strafbefehls eine Verwarnung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Als Auflage soll er 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Akzeptiert er, gibt es keinen Prozess.
Weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt
Ein Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau wurde eingestellt. Bei den beiden Männern handelt es sich "Bild" zufolge um einen 32-jährigen und einen 24-jährigen Münchner.
Das Rufen der Parolen "Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!" erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten, hieß es. Dies wäre demnach nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Sylt-Video sorgte bundesweit für Empörung
Das Geschehen war in einem wenigen Sekunden langen Video festgehalten und unkommentiert in den sozialen Medien hochgeladen worden. Es soll am Pfingstsamstag 2024 auf der Terrasse der bekannten Bar mit Club entstanden sein. Wenige Tage später hatte die Polizei den Vorfall publik gemacht. Er sorgte für bundesweite Schlagzeilen und Empörung.
Gigi D'Agostino, dessen Song benutzt wurde, stellte klar, dass sich dieser ausschließlich um Liebe drehe. Der Missbrauch des Lieds war kein Einzelfall. In den Monaten zuvor gab es immer wieder Vorfälle, bei denen zu dem Lied Nazi-Parolen gerufen wurden – etwa in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Bericht: Ermittlungen gegen 24-jährigen Münchner
Derweil droht dem 24-jährigen Münchner ein anderer Prozess. Wie die "Bild" berichtet, stammt er aus einer bayerischen Unternehmer-Familie. Die Münchner Staatsanwaltschaft habe ihn in einem Rauschgift-Verfahren im Visier.
"Dem Angeschuldigten werden insbesondere ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie weitere Delikte aus dem Betäubungsmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz sowie dem Waffengesetz vorgeworfen", zitiert die Zeitung Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur.
Nach "Bild"-Informationen soll der Chemie-Student - ganz nach dem Vorbild der Netflix-Serie "How to sell drugs online fast" - mit Drogen per Post-Versand gehandelt haben. Einen Prozess-Termin gibt es noch nicht.
- Mit Informationen von dpa.
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