Nach dem Bundesrat will nun auch die Bundesregierung beantragen, die rechtsextremistische NPD generell von der staatlichen Parteieinfinanzierung auszuschließen. Heute fasste das Kabinett einen entsprechenden Beschluss. Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte:
"Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält." Horst Seehofer, Bundesinnenminister
Über den Antrag auf Finanzierungsausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsrichter zeigten den Weg auf
Das Gericht hatte 2017 einen zweiten NPD-Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, die Partei aber zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend sei.
Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin wurde das Grundgesetz dahingehend geändert, dass verfassungsfeindliche Parteien von der Finanzierung ausgeschlossen werden können.