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Frauke Petry

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Anklage gegen Frauke Petry wegen Meineids

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die frühere AfD-Politikerin Frauke Petry Anklage erhoben. Ihr wird vorgeworfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages falsch ausgesagt zu haben - unter Eid.

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Der Landtag hatte unlängst die Immunität von Petry aufgehoben. Sie war in der vergangenen Woche aus der Fraktion und der AfD ausgetreten.

Darlehen und Wahlkampf-Finanzierung

Konkret geht es um Aussagen Petrys zu Darlehen der Landtagskandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfes der AfD bei der sächsischen Landtagswahl 2014. Laut Staatsanwaltschaft soll sie gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, hieß es.

Widersprüchliche Aussagen

Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte gegen die frühere AfD-Bundes- und Landesvorsitzende mehr als ein Jahr ermittelt. Ausgangspunkt waren widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden bereits im Mai eingestellt.

Kein Schutz vor Strafverfolgung

Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17. August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der damaligen AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry hatte sich im Vorfeld auch selbst dafür ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie seinerzeit.