Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat den Deutschen Jens F. wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit angeklagt. Demnach soll er Grundrisse von Gebäuden, die der Bundestag nutzt, an einen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin gegeben haben. Dieser war der Anklage zufolge für den russische Militärgeheimdienst GRU tätig.
Angeklagter arbeitete für einen Bundestags-Dienstleister
Der Mann hatte mehrfach Zutritt zu verschiedenen Gebäuden des Bundestages und auch Zugriff auf Dateien, die Grundrisse von Räumen enthielten. Möglich war das, weil er als Mitarbeiter eines Dienstleisters elektrische Geräte des Bundestages gewartet und überprüft hatte. 2017 soll er, wie es heißt "aus eigenem Antrieb", einen Datenträger mit PDF-Dateien angefertigt und diesen an die russische Botschaft geschickt haben.
Die Anklage wegen Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit wurde laut Bundesanwaltschaft bereits am 12. Februar vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin erhoben. Die Anklageschrift wurde aber nun zugestellt. Weitere Einzelheiten zu dem Fall nannte die Anklagebehörde nicht. Der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts ist nun für die Prüfung der Anklage zuständig und entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung.
Immer wieder wird der Bundestag Ziel von ausländischen Geheimdiensten. Sei es im Bundespresseamt oder auch die Computer des Bundestages.
"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!