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Flieger von TUIfly (Symbolbild)

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Anbietende Gesellschaft muss Verspätungs-Entschädigung zahlen

Für Verspätungen bei Flügen müssen die Airlines aufkommen, bei denen die Reisenden gebucht haben. Das gilt auch dann, wenn der Flug von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wurde, wie der Europäische Gerichtshof entschied.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

In dem zu entscheidenden Fall buchten Fluggäste bei TUIfly einen Flug von Hamburg nach Cancún in Mexiko. Dafür mietete das Unternehmen bei Thomson Airways ein Flugzeug und Besatzung. Wegen einer Verspätung von mehr als drei Stunden verlangten die Passagiere von Thomson Airways eine Entschädigung, was die Fluggesellschaft aber ablehnte. Das Landgericht Hamburg legte den Rechtsstreit dem EuGH vor.

Der EuGH entschied nun, dass eine Fluggesellschaft wie in diesem Fall Thomson Airways, die einem anderen Unternehmen Flugzeug und Besatzung vermietet, nicht als "ausführendes Luftfahrtunternehmen" im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung eingestuft werden könne. Diese Verordnung sieht vor, dass das "ausführende Unternehmen" für Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung verantwortlich ist.

Die Entschädigung zahlen müsste im konkreten Fall also TUIfly. Entscheiden muss dies nun das Landgericht Hamburg.