Der Bundestag hat die sogenannte Grundrente verabschiedet, durch die kleine Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgebessert werden sollen. Davon dürften vor allem Frauen profitieren, denn sie sind bislang am meisten von Altersarmut betroffen.
Für die Umsetzung muss am Freitag auch der Bundesrat über das Gesetz entscheiden, das zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Arbeitsminister Heil sagte, viele Menschen warteten schon lange auf die Grundrente und sprach wörtlich von einem "zentralen sozialpolitischen Reformprojekt dieser Bundesregierung".
Kritik aus der Opposition
Union und SPD hatten lange um das Vorhaben gerungen. FDP und AfD lehnten die Grundrente ab, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme. In der abschließenden Debatte warf die Opposition der Koalition erneut vor, die Grundrente sei ungerecht, nicht zielgenau zur Bekämpfung von Altersarmut und zu kompliziert. Redner und Rednerinnen aller vier Oppositionsfraktionen sagten voraus, es sei absehbar, dass viele bedürftige Rentner enttäuscht würden.
Der Zuschlag auf die Altersrente soll Anfang 2021 kommen und von Mitte des Jahres an rückwirkend an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt werden, die geringe Einkünfte haben. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen, aber mindestens 33 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, und ihre Alterseinkünfte dürfen nicht zu hoch sein. Die Grundrente wird individuell berechnet, den vollen Zuschlag gibt es nach 35 Beitragsjahren. Die Ausgaben von anfangs 1,4 Milliarden Euro und später bis zu 1,6 Milliarden Euro werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.
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