04.11.21: Zwei Pflegekräfte arbeiten in Schutzkleidung mit einem Patienten in einem Intensivbett-Zimmer der Asklepios Klinik.
Bildrechte: pa/dpa/Peter Kneffel

04.11.21: Zwei Pflegekräfte arbeiten in Schutzkleidung mit einem Patienten in einem Intensivbett-Zimmer der Asklepios Klinik.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Altenheime und Krankenhäuser: Impfpflicht offenbar ab 16. März

Die Corona-Impfpflicht für die Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll wohl ab 16. März gelten. Nur wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf ab dann ungeimpft weiter arbeiten.

Die angekündigte bundesweite Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab dem 16. März gelten. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf "Kreise der Ampelparteien". Demnach müssten alle bereits heute Beschäftigten und alle, die ab 1. Januar neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. Unklar bleibt in dem Medienbericht, ob für bereits länger vollständig Geimpfte eine Auffrischungsimpfung vorgeschrieben werden soll.

Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen, heißt es in dem Medienbericht weiter. Ausgenommen von der Pflicht seien Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Der Gesetzentwurf zur "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" solle bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden. Bund und Länder hatten sich am Donnerstag auf eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen geeinigt.

Corona: Altenheime besonders im Fokus

Die Mehrheit der Covid-19-Toten in Deutschland ist 80 Jahre oder älter. In Alten- und Pflegeheimen sind besonders viele Menschen an oder mit Covid-19 verstorben. Viel Kritik gibt es deshalb seit Monaten vor allem an ungeimpften Beschäftigten in den Einrichtungen. Laut dem Medienbericht soll die nun geplante Impfpflicht streng verfolgt werden: Ohne Nachweis dürfe die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen ab Mitte März nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung werde als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet.

Auch Caritas und Diakonie sprachen sich zuletzt für eine "einrichtungsbezogene Impfpflicht" aus. Bereits im Frühjahr hatten Nürnberger Wissenschaftler eine Impfpflicht für die Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen gefordert. Anders sei die notwendige Impfrate von mindestens 85 Prozent nicht zu erreichen. Laut der Studie stirbt jeder fünfte Heimbewohner, der an Covid-19 erkrankt, an der Krankheit.

Allgemeine Impfpflicht: Empfehlung bis Jahresende?

Wie es derweil mit einer allgemeinen Impfpflicht weitergeht, haben Bund und Länder bei ihren Beratungen am Donnerstag ebenfalls skizziert. Demnach soll der Bundestag in der Frage zeitnah entscheiden. Der Ethikrat soll dazu bis Jahresende eine Empfehlung vorbereiten. Zuletzt mehrten sich die Stimmen für eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland, dafür sind unter anderem der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!