Im konkreten Fall ging es um einen 18-Jährigen Russen, der in Deutschland aufgewachsen ist. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sympathisierte er mit der Terrormiliz IS, hatte Selbstmordgedanken geäußert und sich im Chat mit einem Islamisten bereit erklärt, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben. Anfang September wurde er von Bremen nach Russland abgeschoben.
Keine Gefahr von Folter
Zu Recht, urteilte nun der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er Gefahr laufe, in Russland gefoltert oder unmenschlich behandelt zu werden, so wie er es vorgetragen hatte. Die Entscheidung bedeutet: Deutschland kann weiterhin Terrorverdächtige ohne deutschen Pass ins Ausland abschieben, wenn aus Sicht der Behörden die konkrete Gefahr besteht, dass sie einen Anschlag begehen werden oder sich daran beteiligen.