Cannabis, zu Deutsch Hanf, enthält Wirkstoffe, die Rauschzustände hervorrufen. Diese Wirkstoffe wirken aber auch schmerzstillend und beruhigend und eignen sich damit für medizinische Anwendungen.
Um das Zehnfache gestiegen
Seit dem 10. März darf Cannabis vom Hausarzt auf Rezept verschrieben werden. In der Folge sind Verordnungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen um fast das Zehnfache angestiegen - von 564 Einheiten im März auf fast 5.000 Einheiten im Juni. Auch die Zahl der Rezepte stieg in gleichem Maß auf insgesamt rund 5.100. Zusätzlich verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabisinhaltsstoffen oder -extrakten, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) am Montag in Berlin mitteilte.
"Deshalb gehe ich davon aus, dass immer mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden." Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Wer bekommt Cannabis?
Pro Patient gilt eine Höchstmenge von 100 Gramm Cannabisprodukten innerhalb von 30 Tagen. Nicht festgelegt wurde im Gesetz, für welche Krankheiten Cannabis verschrieben werden darf. Es liegt damit im Ermessen des Arztes, wem er Cannabis verschreibt..
Engpässe bei den Vorräten
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten lediglich rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. Inzwischen musste das Bundesgesundheitsministerium einräumen, dass es Engpässe bei der Versorgung von Schwerstkranken mit Medizinalhanf gebe. Einige Sorten Cannabisblüten seien im Einzelfall nicht lieferbar, hieß es.