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Big Data vs Datenschutz Datensparsamkeit war gestern

Die Aussagen der Kanzlerin und des Wirtschaftsministers sind unmissverständlich: Das Prinzip, wonach Firmen nicht mehr Kundendaten sammeln sollen, als unbedingt nötig, soll dem Big-Data-Aufschwung weichen. Von Florian Regensburger

Von: Florian Regensburger

Stand: 18.11.2016

Ein Mann geht auf der Straße und schaut auf sein Smartphone (Archivbild) | Bild: picture-alliance/dpa

Big Data funktioniert mit den heutigen Datenschutzregeln nicht richtig - also müssen die Regeln geändert werden: Entsprechend äußerten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Gabriel gestern beim nationalen IT-Gipfel in Saarbrücken.

"Gut mit der Wirtschaft kooperieren"

"Wir Europäer sind dafür bekannt, dass wir gerne Dinge verbieten", sagte Merkel. Doch vorgeschriebene Datensparsamkeit könne heute nicht mehr das Motto sein. Vielmehr müsse die Politik "gut mit der Wirtschaft kooperieren". Ihr Minister Gabriel schlägt in die gleiche Kerbe: Es gehe nun nicht mehr darum, Datensammeln zu vermeiden, sondern um Datensouveränität. Bildung und Aufklärung müssten dafür sorgen, dass die Bürger bewusster mit ihren Daten umgingen.

Beim Datenschutz, so Merkel weiter, gehe es "auch um Freiräume, um neue Entwicklungen zu ermöglichen". Die Kanzlerin will nicht länger zusehen, wenn US-Konzerne wie Google oder Facebook Milliarden scheffeln, während deutschen Unternehmen die Hände gebunden sind - vor allem was Big Data angeht, also die automatisierte Auswertung großer Datenmengen mit angehängten Geschäftsmodellen.

"Datensparsamkeit kann heute nicht die generelle Leitlinie für neue Produkte sein"

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Datensparsamkeit und Zweckbindung als Klotz am Bein?

Dafür sorgt erstens das Prinzip der Datensparsamkeit. Es besagt, dass ein Unternehmen nicht mehr Daten sammeln darf, als für das Funktionieren eines Produkts erforderlich sind. Die Datensparsamkeit soll so etwa verhindern, dass ein Navigationsgerät Daten darüber erhebt, welche Musik eine Person im Auto hört, um diese Daten für Werbezwecke auszuwerten.

Zweitens gilt das Prinzip der Zweckbindung, das je nach Anwendungsbereich einen relativ hohen Stellenwert im deutschen und europäischen Datenschutzrecht hat. Es besagt, dass Daten nur zu dem Zweck beziehungsweise innerhalb des Dienstleistungs-Angebots verwendet werden dürfen, bei dem sie auch gesammelt wurden. So soll die Zweckbindung zum Beispiel verhindern, dass Bestelldaten von einem Online-Essenslieferservice mit Standortdaten aus einem vernetzten Auto zusammengeführt werden, um Kunden auf ihrem Smartphone geeignete Restaurants in der Nähe vorzuschlagen - zumindest theoretisch.

US-Unternehmen haben derzeit einen Wettbewerbsvorteil

Denn jeder aufmerksame Smartphone-Nutzer kann feststellen: US-Unternehmen wie Google, Amazon oder Facebook nehmen es mit diesen Regeln nicht immer so genau. Und wenn Datenschützer oder Verbraucherorganisationen juristisch dagegen vorgehen, dauern die Verfahren oft mehrere Jahre, in denen die Unternehmen ihre Geschäfte mit den Daten in der Regel unbehelligt weiter betreiben können. Selbst Klagen wie die des unermüdlichen Aktivisten Max Schrems gegen Facebook, die weltweit Beachtung fanden, führten bislang nicht dazu, dass Facebook etwas Wesentliches an seiner Praktik der Datenverarbeitung geändert hätte - und das, obwohl der EuGH vor über einem Jahr Rechtsverstöße festgestellt hat, was etwa den Datentransfer Facebooks in die USA auf Grundlage des damaligen Safe-Harbor-Abkommens anging.

Nach dem Willen der Kanzlerin und des Bundeswirtschaftsministers sollen nun also auch deutsche Unternehmen mehr Möglichkeiten bekommen, Daten zu Geld zu machen. Derzeit besteht ein klarer Wettbewerbsnachteil zur US-Konkurrenz - gegen deren hierzulande möglicherweise rechtswidrige Praktiken die deutsche und europäische Justiz keine wirksame Handhabe vorweisen kann. Und die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die eine weniger stark regulierte Big-Data-Auswertung bietet, wiegen offenbar schwerer, als das bislang hohe deutsche Datenschutzniveau, welches die Bundesregierung auf ihrer Website zur "Digitalen Agenda" noch als "entscheidenden wirtschaftlichen Standortfaktor" preist.


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WifiDösler, Montag, 21.November 2016, 20:44 Uhr

7. Datenschutz? - Dann schnell beim Discounter eine Wifi Steckdose kaufen

Standardzugang Benutzername admin, Passwort admin und Web-Interface auf chinesisch oder koreanisch. Für 25.- Euro kommt der Spion ins Haus. Inklusive der Kompromittierung der eigenen Wifi Daten. Passwortwechsel quasi ein Himmelfahrtskommando.

Kein Witz. Da wundern sich Datenschützer noch?

spunny, Sonntag, 20.November 2016, 16:51 Uhr

6. Datensouveränität

"Vielmehr müsse die Politik "gut mit der Wirtschaft kooperieren"." Genau auch solche Sätze von SPD und CDU stehen für die Systemkritik, die Millionen von Wählern in die Hände von Rechtspopulisten derzeit treiben. Nein! Die Politik muss an erster Stelle gut mit den Bedürfnissen der Bürgern kooperieren, von denen sind sie gewählt sind und von denen sie ihren Auftrag hat. Eine juristische Person in Form eines Wirtschaftsunternehmens ist kein Wähler! Das ist ein elementares Demokratiedefizit, was viele zu Recht bemängeln.
Datensouveränität wäre leicht herzustellen, wenn die EU allen hier tätigen Unternehmen vorschreibt, dass sie den Kunden/Nutzer darum bitten müsste, seine Daten erhalten zu dürfen. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, kann das Unternehmen ja für seinen Dienste ein entsprechendes Entgelt verlangen. Dann würde endlich auch das Bewusstsein gestärkt, wie unglaublich wertvoll eigentlich seine persönliche Daten sind.

  • Antwort von Drudhähn, Sonntag, 20.November, 22:31 Uhr

    @spunny

    "Datensouveränität wäre leicht herzustellen, wenn die EU allen hier tätigen Unternehmen vorschreibt, dass sie den Kunden/Nutzer darum bitten müsste, seine Daten erhalten zu dürfen."

    Falsch!

    Bei jedem Vertrag, ob Mobilfunk, Bank, Auto oder sonst ein Vertrag willigen Sie per Unterschrift in Datenschutzklauseln und/oder Schufa ein. AGB's werden ungelesen im Smartphone akzeptiert.

    Der Konsument ist das Problem. Die Leute sind doch geschäftsfähig? Oder sollen sie bevormundet werden?

  • Antwort von spunny, Montag, 21.November, 22:32 Uhr

    @Drudhähn
    Was ist falsch? Es ist doch genau nicht die Bevormundung der Konsumenten, sondern genau das Gegenteil: Die Wahlmöglichkeit, ob ich einen Vertrag mit kompletter Datenweitergabe und Zugriffsrechten haben will oder nicht. Das Unternehmen kannja selber festlegen, ob es dann komplett auf den Kunden verzichtet, wenn es unbedingt alle Daten haben will oder dann doch eine entsprechende alternative Möglichkeit anbietet. Und das hat nichts mit einer Bonitätsprüfung bei der Schufa zu tun. Das ist ein anderes Thema, worüber man auch diskutieren könnte.

  • Antwort von Drudhähn, Dienstag, 22.November, 00:44 Uhr

    Hi Spunny,

    ist schon klar, aber der "gemeine" Konsument ist sich über die Tragweite seiner Entscheidungsfreiheit nun nicht so ganz bewusst. Ursachen und Wirkung liegen zeitlich ein ganzes Stück auseinander. Und die Wirkung spürt der Einzelne nicht unbedingt. AGB's liest und versteht kein Mensch. Sollen sie auch nicht verstehen (progressive Vertragstexte). Erst später, wenn viele von Mißständen betroffen sind - und wenn es meistens zu spät ist - kommt der Frust auf und Verbraucherzentraken sollen helfen (früher mal das Dialer-Problem).
    Konsumenten sind sich über die Analysemöglichkeiten von Big Data, Hadoop und Data Mining nicht im geringsten bewusst, welchen Umfang das ermöglicht. Bonitätsprüfungen sind notwendig und wichtig, aber es lassen sich eben darüber hinaus noch sehr viel präzisere Verknüpfungen mit anderen Datenbanken herstellen. Die Technologien ermöglichen einen Massenanfall unstrukturierter Daten ziemlich exakt zu analysieren. Für z.B. Pandemieerkennung sinnvoll.

Hotliner, Sonntag, 20.November 2016, 10:52 Uhr

5. "Kundenservice"

Das ist doch toll, wenn der Servicemitarbeiter einer Hotline aus dem Kundenverhalten und Protokoll schon vorher weiß, was ich will. Ok, die Kundenwertigkeit fliesst auch mit ein und so manchem Choleriker, kann entsprechend teureres verkauft werden oder der als geringwertiger Kunde "verabschiedet" werden. Wundern sollten sich potentielle Kunden auch nicht, wenn Krankenversicherer sagen "no no" zu riskant, da social media Posts oder die Lebensführung analysiert wurden. Kfz-Versicherer freuen sich auch schon auf transparente Kunden. Raser liefern künftig Beweise selbst. Ein Bankkredit und seine Kosten und seines Vergaberisikos können individualisiert werden.
Die Spionage macht auch im Haus nicht halt. SmartTv's sei Dank. Wer kuckt, was, wann, wie lange? Rückschlüsse inklusive!
Das sind nur wenige Beispiele.

joe, Sonntag, 20.November 2016, 08:01 Uhr

4.

wenn der nutzer meint er muss solche dienst , die gegen geltendes datenschutzrecht verstossen , nutzen muss , dann ist er doch selbst schuld das diese unternehmen damit geld verdienen . jedenfalls wenn er davon kentniss hat . und da es viele nicht zu stören scheint , sind diese doch auch für die folgen selbst mitverantwortlich . die politik hat ja schon längst kapituliert . sonst hätte sie diesen unternehmen den zugang zu unseren rechtsraum ja konsequent verbieten müssen . aber da ja viele ein vollkommen freies netz wollen , werden sie wohl auch die folgen selbst tragen müssen !

Datenschützer, Samstag, 19.November 2016, 11:25 Uhr

3. Datenschutz gibt's nur dann...

...wenn das Netz abgeschaltet wird. Vorher nicht.

Das ist allerdings wenig aussichtsreich. Keine Bank, keine Versicherung, keine Behörde funktioniert mehr ohne Datenverarbeitung.
Die Nutzer selbst fördern die Datenkompromittierung und da sind Selftracker, wearables, IoT Geräte nur der Beginn. Die Vernetzung im Strassenverkehr, LBS-Services, die freiwillig per AGB Anerkenntnis in Apps gegeben Rechte zum Abzug von Kontaktdaten, Mails und etlichem mehr, die illegalen Hacks in Kundendatenbanken, Adress- und Profilhändler mit Browserauswertungen, social media Exponierung lassen kaum noch einen Schutz zu, der den Begriff Datenschutz verdient.

Wir tun das mit Wissen und Wollen. Da ist kein Platz für Datenschutz.