Bildrechte: pa/dpa/Katja Lenz
Audiobeitrag

Archivbild des Ex-Agenten Werner Mauss von 1998

Bildbeitrag
>

Zwei Jahre auf Bewährung für Ex-Agent Mauss

Zwei Jahre auf Bewährung für Ex-Agent Mauss

Im Steuerprozess gegen den früheren Geheimagenten Werner Mauss hat das Landgericht Bochum den 77-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht erkannte zehn Fälle der Steuerhinterziehung an.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 77-Jährigen vorgeworfen, unter einem Tarnnamen hohe Vermögenswerte im Ausland versteckt und Steuern in Höhe von insgesamt 14 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Die Anklage forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Mauss bestritt die Vorwürfe, seine Verteidiger beantragten Freispruch. Sie argumentierten, dass der Spion lediglich treuhänderisch einen Fonds verwaltet hatte, um daraus seine Arbeit

zu finanzieren. Das Geld sei ihm von mehreren Staaten zur Verfügung gestellt worden. Über den Verbleib des Geldes wurde in der Verhandlung nichts bekannt.

Mauss hatte seit dem 29. September 2016 vor dem Bochumer Landgericht gestanden. Der gebürtige Essener arbeitete in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt verdeckt für Bundesregierung und Polizeibehörden. Mauss soll unter anderem 1976 an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad mitgewirkt haben, ebenso im selben Jahr an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen.