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VAG will rechten Stadtrat loswerden

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VAG muss rechten Straßenbahnfahrer weiter beschäftigen

VAG muss rechten Straßenbahnfahrer weiter beschäftigen

Durfte die Nürnberger VAG einen Straßenbahnfahrer wegen seines Auftritts bei einer rechtsextremen Demo kündigen? Nein, sagt das Landesarbeitsgericht in Nürnberg. Die VAG muss den Straßenbahnfahrer weiterbeschäftigen.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies heute die Berufung der städtischen Verkehrsbetriebe gegen ein Urteil aus erster Instanz zurück. Mit seinem Auftritt auf einer rechtsextremen Demo, bei der er sich als VAG-Mitarbeiter zu erkennen gab, habe Fridrich Luft gegen seine Loyalitätspflicht zu seinem Arbeitgeber verstoßen. Dennoch sei der Vorfall nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung, befanden die Richter. Luft hätte zuvor abgemahnt werden müssen. Auch habe er bisher noch keine Abmahnung im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit bekommen.

Richter warnen vor weiterem Fehlverhalten

Allerdings warnte die Kammer den Straßenbahnfahrer, der für die rechtsextreme "Bürgerinitiative Ausländerstopp" im Stadtrat von Nürnberg sitzt, vor weiterem Fehlverhalten. "Nehmen Sie das als letzten Warnschuss. Das war knapp", sagte der Vorsitzende Richter zu dem Beklagten. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Als Redner bei Rechten-Demo

Fridrich Luft war auf einer Demonstration der Partei "Die Rechte" am 28. August 2016 als Redner aufgetreten - seinen VAG-Dienstausweis trug er damals deutlich sichtbar am Gürtel. In der Lokalpresse war ein Bild veröffentlicht worden. Die VAG hatte dem Bus- und Straßenbahnfahrer daraufhin gekündigt. Dagegen hatte Fridrich Luft am Arbeitsgericht geklagt. Zwei Instanzen gaben ihm recht.

Beruf und Privatleben trennen

Es war nicht das erste Mal, dass der Straßenbahnfahrer wegen seines politischen Engagements ermahnt wurde. Luft sei früher schon nachdrücklich darauf hingewiesen worden, sein politisches Engagement von seiner VAG-Tätigkeit zu trennen, hieß es von Seiten der VAG. Er selbst gab zu, den Ausweis am besagten Tag getragen zu haben. Allerdings sei dies nicht außergewöhnlich, weil der Dienstausweis unter anderem auch bei privaten Fahrten mit VAG-Verkehrsmitteln als Fahrschein diene.