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Mittwoch, 31. Januar: Das bringt der Tag

Mittwoch, 31. Januar: Das bringt der Tag

Siemens-Hauptversammlung in München +++ Januar-Arbeitslosenzahlen für Bayern +++ Ganztägige Warnstreiks der IG Metall +++ Spielwarenmesse in Nürnberg +++ Olchingerin klagt gegen Bestimmung für Urnen

Die geplanten Einschnitte im Kraftwerksgeschäft von Siemens dürften auch beim Aktionärstreffen des Elektrokonzerns im Fokus stehen. Die Konzernführung hatte wegen Nachfrageschwäche und Preisdrucks in der Sparte die Streichung Tausender Jobs und Standortschließungen angekündigt. Beschäftigte wollen am Morgen gegen die Pläne vor der Münchner Olympiahalle protestieren. Dort findet die Hauptversammlung statt.

Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit gibt die Arbeitslosenzahlen für Januar bekannt. Der Winter hat dem bayerischen Jobmarkt nach Experteneinschätzung zuletzt einen kleinen Dämpfer verpasst. Die Zahl der Erwerbslosen sei im Vergleich zum Dezember saisonbedingt deutlich gestiegen, sagte ein Experte im Arbeitsministerium. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Lage aber viel besser.

Die IG Metall hat in zehn bayerischen Betrieben zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen - darunter beim Lastwagenhersteller MAN in München und Nürnberg, beim Autozulieferer ZF in Passau und bei Linde in Aschaffenburg. Die jeweiligen Belegschaften hatten laut Gewerkschaft mit überwältigender Mehrheit für die 24-Stunden-Warnstreiks in ihren Unternehmen gestimmt. Die IG Metall zahlt ihren Mitgliedern für die ganztägigen Aktionen Streikgeld.

Die diesjährige Spielwarenmesse in Nürnberg öffnet ihre Pforten. Händler können dann unter rund einer Million neuer und bewährter Produkte die passenden für ihre Kunden heraussuchen. Die Veranstalter rechnen mit mehr als 2900 Ausstellern - ein Rekordwert. Zudem werden mehr als 73 000 Besucher aus 120 Ländern erwartet.

Wie lange müssen Urnen mindestens auf dem Friedhof ruhen? Mit dieser Frage befasst sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Eine Frau aus Olching hat geklagt, weil in der Kleinstadt westlich von München nur eine Ruhefrist von zwei Jahren gilt. Die Klägerin hält das für zu kurz und sieht einen Verstoß gegen die postmortale Menschenwürde.