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Medienbericht: Messerangreifer war polizeibekannt

Nach der Attacke in einem Zug werden immer mehr Details bekannt: Wie die Bild-Zeitung berichtet, war der 24-Jährige polizeibekannt. So soll er schon vor längerem einen Nachbarn mit einem Messer bedroht haben, seine Vermieterin kündigte ihm deshalb.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Der Flüchtling aus Eritrea hatte am Mittwochabend in einem Intercity-Zug im Flensburger Bahnhof einen anderen Fahrgast mit einem Messer attackiert und verletzt. Eine Polizistin, die zufällig im Zug war, ging dazwischen. Als sie selbst angegriffen wurde, erschoss sie den Angreifer mit ihrer Dienstwaffe.

Wohl kein Terrorakt

Von einem Terrorakt gehen die Ermittler weiterhin nicht aus: Nachforschungen im "persönlichen Umfeld" des erschossenen Angreifers hätten "keine Hinweise" auf ein solches Szenario ergeben, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft in der Stadt im Norden Schleswig-Holsteins am Freitag. Der Auslöser für die Attacke in dem Intercity im Flensburger Bahnhof sei "weiterhin unbekannt".

Nach neuen Erkenntnissen der Beamten griff der 24-jährige Mann aus Eritrea am Mittwochabend eine junge Polizistin an, die sich für eine private Fahrt, aber in Uniform und mit Einsatzausrüstung in dem Zug befand. Er habe die 22-jährige mit einem Küchenmesser attackiert, als sie beim Halt in Flensburg zur Ausgangstür gehen wollte. Die Frau sei verletzt worden und habe um Hilfe gerufen.

Daraufhin kam ihr ein 35-jähriger Fahrgast zur Hilfe. Er trennte die beiden, fiel hin und wurde ebenfalls attackiert. Er erlitt eine schwere Stichverletzung und brach sich den Arm. Die Beamtin zog ihre Dienstwaffe und schoss auf den Täter, der dabei tödlich verletzt wurde. Die genauen Abläufe des Geschehens waren zuvor noch unklar gewesen. Die Ermittler baten weiterhin Zeugen aus dem Zug, Beobachtungen des Angriffs und aus der Zeit davor zu melden.

Obduktion bestätigt Identität

Bei einer Obduktion wurde die Identität des getöteten Angreifers inzwischen zweifelsfrei geklärt. Dieser war im September 2015 als Flüchtling eingereist, besaß eine befristete Aufenthaltserlaubnis und wohnte in Nordrhein-Westfalen. Davon waren die Ermittler auch zuvor schon ausgegangen, es fehlte jedoch die letzte Gewissheit.