Seit 2013 waren Hinweise auf eine strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik überprüft worden, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Es sei dem Verdacht nachgegangen worden, dass massenhaft Telefondaten erhoben und ausgewertet worden sein könnten. Die Voruntersuchung sei nach der Veröffentlichung der Snowden-Dokumente und zahlreicher Strafanzeigen eingeleitet worden. Aber weder eingeschaltete Staatsanwälte noch der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hätten dabei Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Nachrichtendienste deutsche Staatsbürger systematisch und massenhaft überwachten. Daher gebe es keinen Raum für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen.
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Von NSA genutzte Abhöranlage des Bundesnachrichtendienstes in Bad Aibling