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Freitag, 25. Mai: Das war der Tag

Trump hält Treffen mit Kim am 12. Juni noch für möglich +++ Weinstein wegen Vergewaltigung angeklagt +++ Ermittlergruppe soll BAMF-Asylskandal aufklären +++ Reaktionen auf Datenschutzgrundverordnung +++ Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes

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US-Präsident Trump hält ein Gipfeltreffen mit Nordkoreas Machthaber Kim am 12. Juni doch noch für möglich. Pjöngjang sei sehr an dem Treffen interessiert, die USA würden es gerne machen, sagte Trump. Wörtlich fügte er hinzu: "Jeder spielt Spiele." Erst gestern hatte Trump das geplante Gipfeltreffen in Singapur abgesagt und eine Fortsetzung seiner Politik des maximalen Drucks und der Sanktionen angekündigt. Nordkorea hatte daraufhin erklärt, weiterhin gesprächsbereit zu sein. 

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein ist festgenommen und vor einem Gericht angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft in New York wirft dem 66-Jährigen eine Vergewaltigung und einen kriminellen sexuellen Akt vor. Weinstein hatte sich vorher der Polizei gestellt, nachdem er monatelang untergetaucht war. Er wird wohl auf Kaution wieder freikommen, muss aber ein Überwachungsgerät tragen und seinen Pass abgeben.

Eine Ermittlergruppe soll die Missstände beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Bremen aufklären. Das ist das Ergebnis eines Krisentreffens, an dem auch Behördenchefin Cordt und hochrangige Vertreter des Bundesinnenministeriums teilgenommen haben. Zu der Ermittlergruppe werden Mitarbeiter der Zentralen Antikorruptionsstelle und des Landeskriminalamts Bremen gehören - unterstützt durch die Bundespolizei. Cordt wollte sich zu den Vorwürfen gegen die Bremer Außenstelle und auch gegen sie selbst nicht äußern. 

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. EU-Justizkommissarin Jourová sagte, die Regelung setze einen weltweiten Datenschutz-Standard. Darauf könne man stolz sein. Verbraucherschützer sprachen von einem Meilenstein für den Datenschutz. Kritik kam von der Wirtschaft. Der Präsident des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft, Ohoven, bezeichnete die empfindlichen Geldbußen, die bei Verstößen drohen, als völlig unverhältnismäßig. Unterdessen sind bereits erste Verbraucher-Beschwerden über Facebook und Google bei den Aufsichtsbehörden eingegangen.

Im Prozess um eine besonders brutale Vergewaltigung vor 30 Jahren ist der Angeklagte wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Aschaffenburg sind überzeugt, dass der Mann damals eine junge Frau vergewaltigt, mit einem Schraubenzieher fast erstochen und das totgeglaubte Opfer dann in einem Waldstück in Aschaffenburg verscharrt hat. Die Frau überlebte die Tat nur knapp.