Der EU-Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von Schutzsuchenden sei rechtens, urteilten die Richter vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit müssen auch die widerspenstigen Länder dem Beschluss Folge leisten.
Umverteilung war im September 2015 beschlossen worden
Die EU-Staaten hatten sich in der Hochphase der Flüchtlingskrise am 22. September 2015 gegen den Widerstand von Ungarn, der Slowakei sowie Rumänien und Tschechien darauf verständigt, 120.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere EU-Länder umzuverteilen. Ungarn und die Slowakei hatten daraufhin dagegen geklagt. Ihrer Ansicht nach untergräbt die Verpflichtung ihre staatliche Souveränität und gefährdet in Zeiten von Anschlägen die Sicherheit der Bürger.
Richter drohen mit Strafen bei künftiger Weigerung
Der EuGH befand nun, dass die Entscheidung damals einwandfrei getroffen worden sei. Sie sei außerdem ein geeignetes Mittel gewesen, um die Ankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten.
Sollten Ungarn, die Slowakei oder andere EU-Staaten sich nun weiterhin gegen den Beschluss und die Aufnahme von Flüchtlingen sperren, könnte die EU-Kommission auf solider rechtlicher Basis sogenannte Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben. Diese können letzten Endes in hohen Geldstrafen münden. Gegen Ungarn, Polen und Tschechien hatte die Brüsseler Behörde bereits im Juni erste derartige Schritte eingeleitet.