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Donnerstag, 21. Juni: Das bringt der Tag

Donnerstag, 21. Juni: Das bringt der Tag

Merkel trifft jordanischen König +++ Kurz trifft Regierungschefs der Visegrad-Staaten +++ EuGH-Urteil zu hohen Nitratwerten in deutschen Gewässern +++ BGH zu Facebook-Daten Verstorbener +++ Letztes Plädoyer im NSU-Prozess neigt sich dem Ende zu

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Kanzlerin Angela Merkel trifft am heutigen Donnerstag im Rahmen ihrer zweitägigen Nahostreise den jordanischen König Abdullah II.. Vor dem Hintergrund des Asylstreits mit der CSU soll die Lage in der Region und die Situation der Flüchtlinge in dem haschemitischen Königreich im Mittelpunkt stehen. Am Abend will Merkel in die libanesische Hauptstadt Beirut weiterfliegen.

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) trifft in Budapest zu Gesprächen mit den Regierungschefs der vier Visegrad-Staaten Ungarn, Tschechien, Polen und der Slowakei zusammen. Diese bilden ein lockeres Kooperationsbündnis, das auf EU-Ebene eine harte Haltung in der Migrationspolitik verfolgt. Der konservative österreichische Kanzler hatte angekündigt, dass sein Land in der EU eine "Brückenfunktion" zwischen dieser Gruppe und dem Westen übernehmen wolle.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet heute sein Urteil zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte in deutschen Gewässern. Die Kommission wirft Deutschland vor, nicht für strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat gesorgt zu haben. Sie reichte deshalb bereits im Jahr 2016 Klage vor dem EuGH ein. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft, ob Eltern vollständig auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen können. Das Onlinenetzwerk lässt dies nicht zu, wenn sich das Konto im sogenannten Gedenkzustand befindet. Auch mit Zugangsdaten können dann etwa keine persönlichen Nachrichten mehr gelesen werden. Dem Urteil wird grundsätzliche Bedeutung für die Rechte von Erben über den digitalen Nachlass beigemessen. Klägerin in dem Verfahren ist die Mutter einer 15-Jährigen, die im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen tödlich verunglückte. Sie verlangt einen vollständigen Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter. Sie will so unter anderem erfahren, ob das Mädchen vor seinem Tod Suizidabsichten hegte.

Die Pflichtverteidigerin von Beate Zschäpe soll im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ihr Plädoyer fortsetzen. Anja Sturm gehört zu dem Anwalts-Trio, das die Hauptangeklagte Zschäpe seit Beginn des Verfahrens vertritt - seit einem Zerwürfnis vor einigen Jahren allerdings gegen den Willen der Mandantin. Sturms Plädoyer ist das letzte in dem seit mehr als fünf Jahren dauernden Verfahren.