Die Neufassung war von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor dem Hintergrund mehrerer Gewalttaten im vergangenen Jahr eingebracht worden. Die Oppositionsfraktionen votierten bei der nächtlichen Abstimmung gegen das Gesetz, an dem sie Beschneidung von Grundrechten ohne sicherheitspolitischen Gewinn kritisierten.
Bodycams und Lesesysteme für Nummernschilder
Durch die nun beschlossene Regelung erhalten Sicherheitsaspekte künftig höheres Gewicht gegenüber Persönlichkeitsrechten bei der Klärung der Zulässigkeit von Videokameras. Das Gesetz umfasst außerdem die Einführung von Bodycams für Polizisten und automatischer Lesesysteme für Autokennzeichen, die die Bundespolizei einsetzen soll.