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Schlagzeilen: BR24/09

Schlagzeilen: BR24/09

Seehofer gibt morgen Entscheidung bekannt +++ Bundesregierung stockt Abschiebeprämie auf +++ AfD stimmt auf Parteitag über Posten ab +++ Warnung vor Kosten der Minderheitsregierung +++ Angeklagter von Tat in Unterföhring ist nicht schuldfähig

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Spätestens am Montag will CSU-Chef und Ministerpräsident Horst Seehofer bekanntgeben, ob er eines seiner Ämter oder beide abgeben will. Davor wird er heute Gespräche führen, unter anderem mit den CSU-Bezirksvorsitzenden und seinen Stellvertretern. Es wird erwartet, dass Seehofer bei der Landtagswahl 2018 nicht mehr Spitzenkandidat ist. Unklar ist dabei, ob es um die Landtags-Spitzenkandidatur eine Kampfabstimmung zwischen Finanzminister Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann gibt.

Die Bundesregierung schafft weitere finanzielle Anreize, um die freiwillige Ausreise für abgelehnte Asylbewerber attraktiver zu machen. Wer der Aufforderung zur Ausreise bis zum 28. Februar freiwillig nachkommt, kann laut dem Bundesinnenministerium eine zusätzliche Unterstützung beantragen. Familien könnten Sachleistungen im Wert von bis zu 3.000 Euro bekommen, Einzelpersonen im Wert von bis zu 1.000 Euro

Die Delegierten auf dem AfD-Parteitag stimmen heute über die Besetzung des restlichen Posten im Bundesvorstand und über Mitglieder des Schiedsgerichts der Partei ab. Gestern hatte die AfD auf ihrem Parteitag eine neue Doppelspitze gewählt. Sie wird nun vom bisherigen Chef Meuthen und dem Fraktionsfraktionsvorsitzenden im Bundestag, Gauland, geführt.

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Laschet hat vor den hohen Kosten einer Minderheitsregierung gewarnt. Laschet sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", diese wäre von allen denkbaren Konstellationen die teuerste für Deutschland. Die Union werde dann jedes Mal einen hohen Preis für die Stimmen aus der Opposition zahlen müssen. Der Wirtschaftsrat der Union und die SPD favorisieren eine Minderheitsregierung.

Die Staatsanwaltschaft hält den Mann, der im Juni eine Polizistin im S-Bahnhof lebensgefährlich verletzt hat, für zur Tatzeit nicht schuldfähig. Die Anklagebehörde werte die Tat als vorsätzliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Unter Berücksichtigung der fehlenden Schuldfähigkeit könne voraussichtlich keine Anklage, sondern nur eine Antragsschrift verfasst werden.