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Zu Therapiezwecken Kranke dürfen in Einzelfällen Cannabis anbauen

Medizinisch ist es bewiesen: Cannabis hat sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten. In Köln hat ein Gericht entschieden, dass chronisch Kranke, denen nichts anderes gegen ihre Schmerzen hilft, in Einzelfällen Therapie-Hanf anbauen dürfen.

Stand: 22.07.2014 | Archiv

Symbolbild: Eine Marihuanapflanze wächst in einer Marihuana-Gärtnerei.  | Bild: picture-alliance/dpa

Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen Zuhause selbst zu Therapiezwecken anbauen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem aufsehenerregenden Urteil. Fünf schwer kranke Männer hatten gegen ein entsprechendes Behördenverbot geklagt.

Krankenkasse zahlt nicht

Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und haben die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren. Die Medizinalblüten können sie sich aber finanziell nicht leisten. Die Krankenkassen zahlen nicht. Eine andere Therapie hilft ihnen nicht gegen ihre Schmerzen. Deshalb wollen die Männer Cannabis in ihrer Wohnung anbauen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren sahen die Richter diese Voraussetzungen gegeben, weil beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte sicher ausgeschlossen werden kann.

Kehrtwende zu Gunsten der Patienten

Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als "Notlösung" erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter. Zwei Klagen wies das Gericht ab. Einmal hielt das Gericht einen gesicherten Anbau aufgrund der Wohnsituation des Klägers nicht für möglich. In einem weiteren Verfahren geht es davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe.

Cannabis als Medizin

Das einzige in Deutschland zugelassene Medikament auf Cannabis-Basis ist - seit 2011 - Sativex. Darüber hinaus dürfen schwer kranke Menschen nur unter engen Voraussetzungen ausnahmsweise getrocknete Blüten oder auch Extrakte aus Blüten und Blättern über die Apotheken beziehen. Dafür brauchen sie eine Genehmigung des Bonner Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Bundesweit besitzen nur 272 Patienten eine solche Kauf-und-Konsum-Erlaubnis. Den Hauptwirkstoffen Delta-9-TCH (auch THC oder Dronabinol) und Cannabidiol wird eine krampflösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Bei Sativex erstatten Krankenkassen in bestimmten Fällen die Behandlungskosten. Bei Blüten und Extrakten aus Apotheken müssen sie sich nicht an den Kosten beteiligen.

Einer der Kläger ist der Würzburger Günter Weiglein. Er braucht nach einem schweren Motorradunfall mit vielen Knochenbrüchen monatlich 56 Gramm Cannabis und kämpft dafür, das Hanfgras aus medizinischen Gründen selbst anbauen zu dürfen.

Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am 8. Juli darauf hingewiesen, dass es in den Verfahren nicht um eine "generelle Freigabe" von Cannabis gehe.


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Kommentieren

Horst, Mittwoch, 23.Juli 2014, 02:53 Uhr

4. Legalize it !!!

Ich denke auch, dass es langsam mal an an der Zeit ist, bei Krankheiten endlich die Natur mit einzubeziehen. Die Pharmaindustrie vergiftet nun schon seit Jahrzehnten die Menschheit. Heilpflanzen gibt es schon seit Jahrtausenden. Wer hat denn die Menschen geheilt bevor es Aspirin gab, Ibuprofen, und sonst sämtliche Organkiller?

Kinder&Jugendschutz , Dienstag, 22.Juli 2014, 23:53 Uhr

3.

Wenn wir unsere Kinder und Jugendlichen wirklich schützen wollen, kommen wir nicht um die Legalisierung herum. Shops mit Zutritt ab 21 Jahre, Besitzer die dagegen verstoßen, werden streng bestraft und erhalten einen lizenzentzug. Dasselbe sollte auch für Alkohol gelten. Allerdings bezweifle ich, dass es die Obrigkeit überhaupt will, denn mit der Illegalität verdienen ein paar einzelne Personen mehr, als mit der Legalisierung. Und solange es solche Pfeifenkoepfe wie Hartmann gibt, wird das alles nix.

Peter, Dienstag, 22.Juli 2014, 19:06 Uhr

2. Medizin

Unbedingt erlauben!

Peter, Dienstag, 22.Juli 2014, 19:04 Uhr

1. Demokratie & Freiheit !

Ein Kfz-betreiber, ein Raucher, ein Vermieter einer Wohnung mit Chlor übertünchteh Schimmel, ein 'Arbeitgeber' ... das sind wenige Beispiele: Und quasi hat jeder das Recht meine und Deine Atemwege krankhaft zu verschmutzen .
Die beste Medizin ist hingegen noch immer verboten.
Ein Beispiel für allgemeinene Geisteskrankheit!