Die Tatverdächtigen, die jetzt festgenommen wurden, sollen durch ihre Graffiti-Schmierereien auf sechs Streifzügen im ganzen Münchner Stadtgebiet einen Sachschaden von mehr als 700.000 Euro verursacht haben.
Schüler und Obdachloser sollen gesprayt haben
Die beiden jungen Männer gehören der linken Szene an. Einer ist 16 Jahre alt und geht noch zur Schule, der andere ist 22 Jahre alt, wohnsitzlos und bereits wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Beamte polizeibekannt. Das teilte die Polizei heute mit. Ihnen wird vorgeworfen, in München Autos, Hauswände und Garagen mit Graffiti beschmiert zu haben.
Videos führten auf ihre Spur
Die Ermittler konnten die beiden Sprayer, die seit Anfang September ingesamt 340 Objekte mit Farbe besprüht hatten, aufgrund von Videoaufnahmen festnehmen. Zwei private Videokameras - eine auf dem Gelände eines Autohauses in Trudering, eine andere an einer Hauswand in Moosach, zeichneten die beiden Männer an zwei unterschiedlichen Abenden während der Tat auf. Über Videoaufzeichnungen von diversen U-Bahnhöfen in München, versuchten die Ermittler dann den Weg der beiden Unbekannten zurückzuverfolgen.
16-Jähriger fliegt durch Stofftasche auf
Schließlich gab es einen Treffer am U-Bahnhof Fürstenried-West: Die Polizei fuhr dort vermehrt Streife und konnte schließlich dort den 16-Jährigen festnehmen. Er war den Beamten aufgefallen, weil er eine auffällige grüne Stofftasche bei sich hatte - dieselbe war auf einer der Videoaufzeichnungen zu sehen. Auf den Videoaufnahmen konnten die Ermittler zudem erkennen, dass der andere der beiden Tatverdächtigen bereits polizeibekannt war. Den 22-Jährigen fanden sie zwei Tage später in der Nähe eines linken Szenetreffs in München. Er schwieg bei den Vernehmungen. Der 16-Jährige dagegen hat alle Taten gestanden. Beide sitzen derzeit noch in Untersuchungshaft. Der Jüngere wird aber wohl bald freigelassen, weil bei ihm keine Fluchtgefahr besteht.
Über 700.000 Euro Sachschaden - Schadensersatz oder Gefängnis
Auf die beiden könnte eine Schadensersatzzahlung zukommen. Bei dem 16-Jährigen kann es sein, dass die Eltern haften müssen. Der 22-Jährige hat laut Polizei kein Einkommen. Sollte er jemals etwas verdienen, muss er das Geld bei einer Verurteilung jedoch abgeben. Im schlimmsten Fall droht ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.