Der Arzt Ronald Weikl (rechts) mit seinem Anwalt
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Der Arzt Ronald Weikl (rechts) am Dienstag mit seinem Anwalt im Gerichtssaal.

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Zwei Jahre Haft für Passauer "Maskenarzt" gefordert

Vor dem Passauer Landgericht hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Gefängnis für den "Maskenarzt" Ronald Weikl gefordert. Er soll zahlreiche Atteste ausgestellt haben, um Menschen von der gesetzlich vorgeschriebenen Maskenpflicht zu befreien.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Berufungsverfahren um den sogenannten Passauer Maskenarzt Ronald Weikl sind am Vormittag die Plädoyers gehalten worden. Dem Mediziner wird vorgeworfen, zahlreiche Atteste ausgestellt zu haben, um Menschen von der Maskenpflicht zu befreien. Die Staatsanwaltschaft forderte eine zweijährige Gefängnisstrafe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil soll in einer Woche fallen.

Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafe

Das im September begonnene Verfahren vor dem Passauer Landgericht sollte eigentlich am Dienstag zum Abschluss kommen. Gereicht hat es aber nur für die Plädoyers, die alle überraschend kurz ausfielen. Der Staatsanwalt forderte eine zweijährige Gefängnisstrafe ohne Bewährung, dazu ein dreijähriges umfassendes Berufsverbot und eine Geldstrafe. Es sei unbestritten, dass Weikl mehrere unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt habe, weil er keine körperlichen Untersuchungen der Patienten vorgenommen habe. Die Anklage sprach von einem "systematischen Vorgehen" und "fehlender Einsicht des Angeklagten".

Verteidiger wollen Freispruch erreichen

Die drei Verteidiger begnügten sich in ihren Plädoyers mit wenigen Stichworten. Sie forderten Freispruch. In der Pandemie sei es erlaubt, telefonische Diagnosen zu erstellen. Das müsse ihrer Meinung nach auch für Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht gelten. Weikl selbst sagte in seinem Schlusswort: "Ich bin jederzeit davon ausgegangen, dass ich die Maskenatteste richtig ausgestellt habe".

Bewährungsstrafe im ersten Prozess

Der Passauer Arzt war bereits im Mai vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie einem teilweisen Berufsverbot verurteilt worden, indem er keine Maskenatteste mehr ausstellen durfte. Ihm wird vorgeworfen, zahlreiche Atteste, vor allem für Kinder, ausgestellt zu haben, ohne die Patienten gesehen zu haben.

Demo in der Nähe des Landgerichts

Am Rande des Prozesstages am Dienstag kam es in der Nähe des Landgerichts zu einer kleineren Demo von Weikl-Gegnern. Auf einem Plakat stand: "Ihr seid nicht der Widerstand. Ihr geht mit Nazis Hand in Hand." Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht war es noch zu Protesten Hunderter Weikl-Anhänger und -Gegner gekommen. Damals war die Polizei mit einem größeren Aufgebot vor Ort und musste mehrmals dazwischengehen.

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