Ein leerer Platz in Würzburg während der Ausgangsbeschränkungen.
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Während der Ausgangsbeschränkungen waren viele Plätze - wie hier in Würzburg - menschenleer.

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Zu strenge Ausgangsbeschränkungen: Gibt es die Bußgelder zurück?

Zu Beginn der Corona-Krise im April 2020 galten in Bayern strenge Ausgangsbeschränkungen - zu strenge, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Rund 22.000 Bußgeldbescheide ergingen in dieser Zeit. Bekommen die Betroffenen das Geld zurück?

Über dieses Thema berichtete BR24 am .

Im April galten in Bayern wegen der Corona-Pandemie strenge Ausgangsbeschränkungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese nun als unverhältnismäßig und unwirksam eingestuft. Nach der mündlichen Urteilsverkündung am 22. November schrieb der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Hagen, die CSU habe in der Corona-Politik jedes Augenmaß vermissen lassen.

Seine Schlussfolgerung: Bürgern, denen aufgrund der rechtswidrigen Verordnung ein Bußgeld auferlegt worden ist, soll das Geld zurückgezahlt werden. Doch geht das so einfach?

Ein Rückblick in die Anfangszeit der Corona-Pandemie

Im März 2020 waren die Corona-Infektionszahlen rapide angestiegen. Zugleich gab es noch keine Impfung, die Kenntnisse über mögliche Verbreitungswege der Pandemie waren lückenhaft und vor allem fehlte es an Masken.

In dieser Situation entstand im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die 1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die auch eine Ausgangsbeschränkung vorsah. Diese war gültig vom 1. bis zum 19. April 2020.

Welche Bußgelder betrifft das Urteil?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bezieht sich ausschließlich auf die 1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ausgangsbeschränkungen gab es noch in späteren Verordnungen, dazu gibt es jedoch - noch - kein höchstrichterliches Urteil.

Bei den strittigen Bußgeldern geht es demnach um solche, die in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 ausgesprochen wurden.

Um wie viele Bußgelder geht es eigentlich?

In Bayern seien vom 1. bis zum 19. April 2020 insgesamt 22.076 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung verhängt worden, so das Bayerische Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage.

In München kam es beispielsweise zu 3.840 und in Nürnberg zu 1.300 Bußgeldbescheiden. Bei manchen ging es neben Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung auch um Verstöße gegen eine Kontaktbeschränkung.

Kommt es zu einer Rückerstattung?

Ob es bei den Bußgeldern im besagten Zeitraum zu Rückerstattungen kommen wird, ist momentan noch unklar. So geht die Stadt Bamberg nach derzeitigem Stand davon aus, dass rechtskräftige Bußgeldbescheide nicht durch das Urteil berührt werden. Demnach komme es voraussichtlich nicht zu Rückerstattungen, so der Pressesprecher der Stadt Bamberg.

Ganz ähnlich sehen es die Verantwortlichen in Nürnberg. Theoretisch könnten die Daten der Bußgeldempfänger noch abrufbar sein, doch eine Rückerstattung müsse es vermutlich nicht geben, so die Leiterin der Nürnberger Bußgeldstelle auf BR-Anfrage.

Wiederaufnahme des Verfahrens möglich

Ganz anders sieht das der Münchner Staatsrechtler Walther Michl. Grundsätzlich gilt, dass bei Strafen, die auf Grundlage von rechtswidrigen Gesetzen verhängt wurden, eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist. Laut Michl ist dieses Rechtsstaatsprinzip auch auf Bußgelder anzuwenden.

Demnach könne jemand, der wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung vom 1. bis zum 19. April 2020 ein Bußgeld bezahlen musste, die Wiederaufnahme seines Bußgeldverfahrens verlangen und so erwirken, dass ihm das Geld zurückgezahlt wird, so Michl.

Staatsregierung will Urteilsbegründung prüfen

Bayerns Staatsregierung will die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zunächst sorgfältig analysieren. Dies betreffe auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbescheiden, so das Bayerische Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bei der mündlichen Urteilsverkündung jedoch angekündigt, dass die Urteilsgründe voraussichtlich erst im nächsten Jahr zugestellt werden. Die "sorgfältige Analyse" wird also noch etwas dauern.

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