Vor einer Woche fiel das Urteil des Landgerichts München I: In der konkret beanstandeten Form sei das offizielle Stadtportal von München, muenchen.de, mit dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Gebot der Staatsferne der Presse unvereinbar. Der Internetauftritt biete "eine Fülle von Informationen, die den Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift – jedenfalls subjektiv – entbehrlich mache". Die Gesellschaft Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG will Berufung gegen das Urteil einlegen.
Gesellschaftliches Leben gehört nicht aufs Portal
Es geht um die konkrete Aufmachung und Ausgestaltung mit Inhalten auf dem Portal. Das Gericht bemängelte, dass muenchen.de in zahlreichen Beiträgen über das gesellschaftliche Leben in München berichte, die keine gemeindlichen Aufgaben oder Aktivitäten beträfen und sich nicht mehr innerhalb der zulässigen Themenbereiche bewegten.
Vorwurf: Layout verschleiert staatliche Publikation
Auch im Layout gebe es zu viele Ähnlichkeiten mit Presseprodukten. Insgesamt sei nicht mehr erkennbar, dass das Stadtportal eine staatliche Publikation sei.
Geklagt hatten mehrere Verlage mit Zeitungen in München. Es ging um die Ausgestaltung des Portals zum Zeitpunkt Sommer 2019. Wesentliche Teile dieser Ausgestaltung sind laut Portal bis heute verfügbar, weil es sich um zeitlose und nicht um tagesaktuelle Themen handele. Es gehe dabei um Standortmarketing für München.
Webseite muss Lust auf München machen
Das Stadtportal sieht sich nach eigenen Angaben nicht als Ersatz der lokalen Presse. Geschäftsführer Lajos Csery betonte in der Mitteilung: "muenchen.de" konkurriert nicht mit Lokalzeitungen und deren Internetangeboten. Unser Stadtportal ist eine Online-Image-Broschüre, die für Münchner und Pendler, aber vor allem auch für Touristen, Geschäftsreisende, Unternehmen oder Künstler ein spannendes und modern aufgemachtes Informationsangebot bereithalten muss." Er betonte auch: "Die Webseite muss Lust auf München machen. Das gelingt uns nur mit informativen Inhalten, die ansprechend gestaltet sind."
Vorwurf: "Steuerfinanzierte Internet-Zeitung der öffentlichen Hand"
Der Prozessbevollmächtigte der klagenden Verlage, Michael Rath-Glawatz, hatte in der vergangenen Woche nach dem Urteil hingegen betont: "Es widerspricht sowohl Verfassungs- wie Wettbewerbsrecht, dass muenchen.de als kommunales Nachrichtenportal den örtlichen Verlagen durch eine umfassende Berichterstattung zu allen erdenklichen Themen und mit überbordender Verbreitung kommerzieller Online-Werbung direkte Konkurrenz macht." Eine "steuerfinanzierte Internet-Zeitung" der öffentlichen Hand sei ebenso unzulässig wie ein redaktionell aufbereitetes Amtsblatt.
Gesellschafter der Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München. In der Vergangenheit hatten sich auch schon andere Gerichte in Deutschland mit ähnlichen Fällen beschäftigt.
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