Am Montag kontrollierten Zöllner am Flughafen München einen chinesischen Reisenden. Bei der Gepäckkontrolle stellten sie in seinem Koffer eine große, angeschnittene Waschmittelverpackung fest. Als die Zöllner genauer hineinschauten, fanden sie mehrere 500 Euro - Geldscheinbündel.
Der Kaufmann muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Denn wer mit mehr als 10.000 Euro in bar ein- oder ausreisen will, muss das dem Zoll schriftlich melden, darauf weist das Zollamt nach dieser Festnahme ausdrücklich hin:
"Nicht nur bei der Ein-, sondern auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden." Sprecherin des Hauptzollamts München, Marie Müller
Wer nicht deklariert, riskiert Millionenstrafe
Wer das nicht meldet, handelt ordnungswidrig. Das könne sehr teuer werden, so die Zollsprecherin.
"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden." Marie Müller
Zur Herkunft des Geldes machte der 37-jährige Kaufmann keine weiteren Angaben, heißt es in der Meldung des Zolls.
Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung
Ziel der Anmeldepflicht ist der Kampf gegen Geldwäsche, die Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität. Die Zollverwaltung betont in einem Hinweis, dass die Kontrollen keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs bedeuten.
"Barmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden. Für die Anmeldung bei der Zollstelle entstehen keinerlei Gebühren für den Reisenden!" Hauptzollamt München