Das Abkochgebot gilt für die Städte Hollfeld, Pegnitz, Pottenstein und die Gemeinden Plankenfels, Königsfeld, Ahorntal und Hummeltal mit jeweils mehreren Gemeindeteilen sowie den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein. Zur Körperpflege und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin bedenkenlos verwendet werden. Vor dem Verzehr soll es jedoch zehn Minuten lang abgekocht werden.
Pseudomonaden: Gefährliche Keime für Kranke
Der Wasserversorger "Zweckverband Juragruppe" teilt unter anderem auf seiner Internetseite mit, dass im Trinkwasser des Versorgungsgebietes ein bedenkliches Auftreten von Keimen registriert wird, "vermutlich zurückgehend auf einen technischen Defekt". Bei den Keimen soll es sich um Pseudomonaden handeln, ein verbreitetes Umweltbakterium. Für einen gesunden Organismus stellen sie keine Gefahr dar, sind jedoch für Menschen mit geschwächtem Immunsystem gefährlich. Deshalb seien sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime und Arztpraxen zusätzlich gesondert informiert worden.
Regelmäßige Untersuchung auf diese Art Keime nicht verordnet
Die Juragruppe teilt weiter mit, dass diese Keime im Rahmen der Trinkwasserverordnung nicht regelmäßig zu untersuchen seien. Doch wegen "eines initialen Auftretens bei einem privaten Anwesen" habe der Zweckverband unverzüglich eine Untersuchung des Verteilnetzes vorgenommen und einen entsprechenden Befund festgestellt.
Gesundheitsamt Bayreuth erlässt Abkochgebot
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Bayreuth habe daraufhin ein Abkochgebot erlassen, verbunden mit der Auflage, das Versorgungsnetz anschließend zu chloren und zu spülen, heißt es auf der Internetseite des Zweckverbands weiter. Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität würden bereits umfangreiche Maßnahmen durchgeführt. Zur Dauer der Ursachenforschung und zur Netzreinigung gibt es noch keine Angabe, nur dass diese "eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen" werden. Das Abkochgebot bleibe so lange bestehen, bis die Chlorung stabil über das ganze Netz hinweg steht und das Gesundheitsamt die Abkochanordnung infolgedessen zurücknimmt.
Betroffene Städte und Gemeinden
Landkreis Bayreuth:
- Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf
- Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau
- Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh
- Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach
- Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg
- Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle
- Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth
Landkreis Bamberg:
- Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf
Landkreis Forchheim:
- Markt Gößweinstein: Ortsteil Moschendorf
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