Im Fall eines im Internet aufgetauchten Überwachungsvideos prüft die Staatsanwaltschaft Straubing eine Klage gegen den Urheber, einen Supermarktbesitzer aus Straubing. Das bestätigte der zuständige Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Fiedler dem Bayerischen Rundfunk.
Persönlichkeitsrechte darf nur Staatsanwalt einschränken
Grund für die Ermittlungen gegen den Supermarktbesitzer: eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Täters. Die Ermittlungen können noch mehrere Wochen dauern, sagte Fiedler. Erst dann sei klar, ob es zu einem Verfahren kommt.
Persönlichkeitsrechte darf auch bei Verdächtigen nur der Staatsanwalt einschränken. Und das hat Fiedler nicht getan.
Besitzer erhoffte sich Hinweise
Der Supermarktbesitzer aus Straubing hatte am vergangenen Sonntag ein Video bei Youtube gepostet, das einen Einbrecher in seinem Markt zeigt. Er erhoffte sich davon Hinweise auf den Täter. Das skurrile an dem Video: Der Dieb krachte beim Einbruchsversuch durch die Decke des Gebäudes und verletzte sich beim heftigen Aufprall.