Der Fall zur Würzburger Messerattacke im Juni vergangenen Jahres ist abgeschlossen – juristisch zumindest: Laut Landgericht Würzburg wurden innerhalb der vorgegebenen Frist keine Rechtsmittel eingelegt – weder von Seiten der Verteidigung noch von der Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Das Urteil zur Würzburger Messerattacke mit drei Toten ist nun also rechtskräftig.
So bleibt der psychisch kranke Täter, ein 32-jähriger Somalier, unbefristet in einer Psychiatrie. Diese Unterbringung sei das "vielleicht schärfste Schwert des Strafrechts", hieß es bei der Urteilsverkündung vom Gericht.
Tat bewiesen, Täter schuldunfähig
Das Urteil war vor etwa einer Woche, am 26. Juli, nach 15 Verhandlungstagen gefallen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Somalier allein für das Blutbad in der Würzburger Innenstadt verantwortlich ist. Mit einem Messer hatte er am 25. Juni 2021 wahllos Menschen angegriffen. Drei Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt.
Wegen einer psychischen Erkrankung gilt der Angreifer als schuldunfähig. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte den Mann unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes angeklagt.
Schuldunfähig: Angreifer bleibt in der Psychiatrie
Bereits bei Prozessbeginn im April 2022 hatten viele ein solches Urteil prognostiziert. Die Diagnose zweier psychiatrischer Gutachter war schon zuvor bekannt. Sie bescheinigten dem Angreifer eine paranoide Schizophrenie: Halluzinationen, akustische Störungen, Verfolgungswahn. Damit galt es im Vorfeld als wahrscheinlich, dass der Mann als schuldunfähig eingestuft wird. In solchen Fällen landen Straftäter nicht im Gefängnis, sondern in forensischen Kliniken. In Freiheit käme der Täter nur dann, sofern er vollständig therapiert wäre und keine Gefahr mehr von ihm ausginge.
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