Prozess zur Messerattacke von Würzburg
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Für die tödliche Messerattacke auf Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann unbefristet in eine Psychiatrie.

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Urteil zur Würzburger Messerattacke: Täter muss in Psychiatrie

Im Prozess zur Würzburger Messerattacke ist das Urteil gefallen: Der 32-jährige Somalier gilt als schuldunfähig. Das Landgericht Würzburg hat eine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie angeordnet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Nach 15 Verhandlungstagen ist jetzt das Urteil im Prozess zur Messerattacke in Würzburg gefallen: Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann unbefristet in eine Psychiatrie. Das sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, am Dienstag bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Somalier allein für das Blutbad in der Würzburger Innenstadt verantwortlich ist. Mit einem Messer hatte er am 25. Juni 2021 wahllos Menschen angegriffen. Drei Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt. Wegen einer psychischen Erkrankung gilt der Mann allerdings als schuldunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte den Mann unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Das Sicherungsverfahren fand aus Platzgründen in einer Veranstaltungshalle in Estenfeld bei Würzburg statt.

Täter an paranoider Schizophrenie erkrankt

Bereits bei Prozessbeginn im April 2022 hatten viele ein solches Urteil prognostiziert. Die Diagnose zweier psychiatrischer Gutachter war bereits zuvor bekannt. Sie bescheinigten dem Angreifer eine paranoide Schizophrenie: Halluzinationen, akustische Störungen, Verfolgungswahn. Damit galt es im Vorfeld als wahrscheinlich, dass der Mann als schuldunfähig eingestuft wird. In solchen Fällen landen Straftäter nicht im Gefängnis, sondern in forensischen Kliniken. In Freiheit käme der Täter nur dann, sofern er vollständig therapiert wäre und keine Gefahr mehr von ihm ausgeht.

  • Zum Artikel: Jahrestag – Würzburg erinnert sich an die Messerattacke

Entschuldigung bei den Opfern und Kritik an Innenminister Hermann

Vor der Urteilsverkündung hatte Tilman Michler, der Pflichtverteidiger des 32-jährigen Beschuldigten, sein Plädoyer gesprochen. Wie schon die Oberstaatsanwältin und die sieben Vertreter der Nebenklage hatte auch er die dauerhafte Unterbringung des Somaliers in einer forensischen Psychiatrie beantragt.

Michler bat im Namen seines Mandanten um Entschuldigung bei den Opfern und Hinterbliebenen. Die Tat sei "außergewöhnlich schwer nachvollziehbar". Gleichzeitig äußerte er Kritik an Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU). Dieser hatte kurz nach dem Amoklauf am 25. Juni 2021 von Hinweisen auf ein islamistisches Motiv gesprochen. Diese erhärteten sich im Lauf der Ermittlungen jedoch nicht. Auch im Prozess ließ sich ein extremistisches Motiv nicht belegen.

26.07.2022, Bayern, Estenfeld: Der Beschuldigte (M) steht im Verhandlungssaal beim Sicherungsverfahren gegen den Messerstecher von Würzburg, der im Juni 2021 drei Frauen getötet hat.
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Sicherungsverfahren gegen den Messerstecher von Würzburg

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