Schon im Frühsommer hatte der Würzburger Anwalt Alexander Lang mehrfach Schlagzeilen gemacht, denn: Der Rechtsanwalt hatte dafür gesorgt, dass beispielsweise Corona-Auflagen für Hoteliers oder der Corona-Lockdown in Gütersloh gekippt wurden. Nun wird Lang erneut einen Kläger beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertreten.
Kritik: Keine ausreichende Grundlage und Unverhältnismäßigkeit
Lang und ein Würzburger Gastronom und Hotelier wollen die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahme vom 2. November für unwirksam erklären – also den mittlerweile geltenden Teil-Lockdown, der eine Schließung von Gastronomiebetrieben vorsieht. Die Verordnung habe "keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage", heißt es von dem Rechtsanwalt. Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe am 27. April 2020 ausgeführt, dass "bei einer Fortentwicklung der Pandemie ein Gesetz" zur Durchsetzung der Maßnahmen nötig werde. Aktuell sei für die Schutzmaßnahmen jedoch lediglich eine Verordnung die Grundlage und diese damit unwirksam, so Lang. Zudem liege ein "unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufs- und Eigentumsfreiheit" vor.
Ein Gastronom stellvertretend für viele
Eingereicht wird die Klage nur im Namen eines Gastronoms, aus juristischen Gründen. Doch dahinter stehen weitere Gastronomen und Hoteliers in der Region, sagt Lang im Gespräch mit dem BR: "Es stehen viele hinter dieser Klage, denn es ist für viele einfach existenzbedrohend." Zunächst gilt der Teil-Lockdown, auf den sich Bund und Länder geeinigt hatten, bis zum 30. November. In den Bereichen Kultur und Gastronomie stoßen die Maßnahmen auf großes Unverständnis.
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