Anwalt Alexander Lang wertete es als Erfolg, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verpflichtung aufgehoben hat, dass Hoteliers überprüfen müssen, ob Gäste aus einem Ort stammen, in dem in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Die Richter, so Lang, hätten von einer unverhältnismäßigen und nicht nachprüfbaren Regelung gesprochen.
Weitere Regelungen auf dem Prüfstand
Der Mandant Langs, ein Hotelbesitzer aus der Oberpfalz, hatte gegen die Corona-Auflagen der Bayerischen Staatsregierung geklagt. Außerdem wurde von Lang die Begrenzung der maximal zulässigen Gästezahl für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen moniert, ebenso wie die Verpflichtung zur Überwachung der Einhaltung eines Mindestabstandes - während und unmittelbar nach Tagungen. Letztgenannte Punkte müssten laut Lang noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Richter, so Langs Eindruck, sähen diese Regelungen durchaus skeptisch.
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