Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte Menschen arabischer Herkunft mit "Kötern" gleichgesetzt, den Holocaust geleugnet und Juden verunglimpft hat. Das Urteil fiel vergleichsweise milde aus, weil die 29-Jährige nicht vorbestraft ist und nach ihrem Master-Abschluss als Archäologin derzeit als Teilzeit-Kosmetikerin arbeitet. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätze von je 25 Euro verurteilt.
Durch nationalsozialistische, antisemitische und rassistische Parolen aufgefallen
Zusammen mit Hitler-Fotos, hakenkreuzähnlichen Runen, oder Schildern wie "Juden unerwünscht" hatte die 29-jährige Frau ihre Hasstiraden im März ins Internet gestellt, noch während ihrer Zeit an der Universität Würzburg. Von Fachschaftsvertretern daraufhin angesprochen, hatte sie die Kommilitonen dann auch noch auf das übelste beleidigt. Die Opfer hatten daraufhin Anzeige erstattet.
Angeklagte gab sich reuig
Die Beleidigungen im Affekt bereue sie und die Aussagen in ihrem Blog seien alle so nicht gemeint gewesen. Sie selbst sei eher dem linken Spektrum zuzuordnen, anders als die "Grünen". Diese seien eine "rechtsautoritäre Partei", so die junge Frau vor Gericht. Die Beleidigungen gegen die Mitstudenten seien im Affekt geschehen, weil diese als "Ethik-Polizei" mit "Stasi-Methoden" aufgetreten seien. Und was die Opferzahlen im Nationalsozialismus betreffe, sei es nun mal ihr Anliegen als Archäologin, die Wahrheit ans Licht zu bringen."
Ich hoffe, dass die Universität den Leuten das richtige Recherchieren bei bringt", entgegnet die Richterin, die den Ausflüchten keinen Glauben schenkte und von Aussagen sprach die "jenseits von Gut und Böse sind, geschmacklos und vulgär".