Bildrechte: picture-alliance/dpa

Frau mit Kind in Flüchtlingsunterkunft

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Wucherpreise für Flüchtlinge in bayerischen Unterkünften?

Flüchtlinge, die arbeiten, müssen für ihre Unterkunft Miete zahlen. In Bayern sind die Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften besonders hoch: 278 Euro pro Bett und Monat. Der Freistaat wurde jetzt wegen Mietwucher verklagt.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag.

Der frühere Echinger Bürgermeister Joachim Enßlin (SPD) hat den Freistaat wegen Mietwucher verklagt. Aufmerksam geworden war Enßlin auf die hohen Mietpreise in Gemeinschaftsunterkünften durch Fälle in Dietersheim (Gemeinde Eching b. Freising). Dort soll zum Beispiel ein Flüchtling rückwirkend - nachdem er eine Arbeitserlaubnis erhalten hat - pro Monat 278 Euro Kaltmiete dafür zahlen, dass er mit vier anderen Bewohnern in einer 35-Quadratmeter-Wohnung in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt. Das ist ein Pauschalpreis pro Kopf - unabhängig von der Wohnungsgröße.

"Das ist das Doppelte, fast das Dreifache der selbst hier üblichen Werte. Da tut man den Leuten doch Unrecht, wenn man sie so abkassiert," sagte Enßlin jetzt der SZ. Von einer fünfköpfigen Familie würden 450 Euro für ein Zimmer verlangt. Da oft mehrere Flüchtlinge in einem Zimmer wohnen, kommen hohe Summen zusammen, die die ortsüblichen Mieten weit übersteigen.

Innenministerium: Unterkunftsgebühren nicht mit Mieten vergleichbar

Doch mit den üblichen Mieten sei diese Gebühr für arbeitende Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften nicht zu vergleichen, kontert das bayerische Innenministerium. Es handle sich um eine "öffentlich-rechtliche Nutzungsgebühr, die für eine Vielzahl von Leistungen erhoben wird," so ein Ministeriumssprecher in einer Stellungnahme gegenüber dem BR. Darunter fielen "mitunter die Versorgung mit Essen und die Nutzung der weiteren Infrastruktur der Unterkunft" nebst Hausmeister- und Verwaltungsdiensten. Bundesweit sei diese Gebühr nicht die höchste. Zu zahlen hätten sie in der Regel nur anerkannte Asylbewerber.

Muss der Freistaat Mieten für Flüchtlinge neu festsetzen?

Der promovierte Jurist Enßlin lässt diese Argumentation nicht gelten und hat beim Bayerischen Verfassungsgericht eine Popularklage eingereicht. Ziel: Der Freistaat soll dazu verurteilt werden, die Gebühren neu festzusetzen.  Zunächst hat die bayerische Staatsregierung die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Laut Enßlin hat sie dafür um Fristverlängerung bis Juni gebeten. Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk sagte er, dass er "noch im Laufe des Sommers oder im Frühherbst" mit einer Entscheidung rechne.

Auch anerkannte Flüchtlinge müssen pro Kopf zahlen

Fehlbeleger, also anerkannte Asylbewerber, die keine Wohnung finden und deshalb weiterhin in einer staatlichen Unterkunft wohnen, müssen ebenfalls eine Unterkunftsgebühr von rund 278 Euro zahlen - egal wie groß die Wohnung ist und mit wie vielen anderen sie sich das Zimmer teilen. Hinzu kommen 33 Euro für Haushaltsenergie. Der Dillinger Asylhelferkreis findet das ebenfalls ungerecht und fordert in einer Petition eine Angleichung an die ortsüblichen Mietpreise.

Bewohner in der Schuldenfalle

Viele Flüchtlinge stehen nun vor einem Problem: Sie schulden dem Freistaat viel Geld. Denn die Gebühren werden oft erst Monate nach der Anerkennung als Asylbewerber eingefordert, wodurch es zu hohen Nachzahlungen im dreistelligen Bereich komme, so der Dillinger Asylhelferkreis. Die meisten Flüchtlinge können die hohen Summen mit ihrem geringen Einkommen - auch in Raten - kaum abbezahlen.

Mieten für Flüchtlinge je nach Bundesland unterschiedlich

Wer als Flüchtling in Deutschland Geld verdient, muss für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Wie viel jeder für seine Unterkunft bezahlen muss, hängt aber vom jeweiligen Bundesland ab. Die Gebühr der Bayerischen Staatsregierung ist als Pro-Kopf-Pauschale in der "Asyldurchführungsverordnung" festgesetzt.

Begründung des Innenministeriums angefragt

Eine Begründung für die hohen Mietpreise vom inzwischen zuständigen bayerischen Innenminmisterium steht noch aus. Der BR hatte schriftlich darum gebeten. Das bislang zuständige Sozialministerium hat kürzlich gegenüber der SZ bekräftigt, dass man "niemanden in die Insolvenz treiben" wolle.