Wie aus der jüngsten Kriminalitätsstatistik hervorgeht, lag die Aufklärungsquote bei der Jagdwilderei bei 29,2 Prozent. Die Statistik allein ergibt aber kein vollständiges Bild. Denn zum einen rechnen Experten mit einer hohen Dunkelziffer: Viele Fälle werden gar nicht erst bemerkt, geschweige denn angezeigt. Zum anderen fällt in den Straftatbestand juristisch etwa auch, wenn freilaufende Hunde einem Wild nachstellen, ein Autofahrer nach einem Unfall ein totgefahrenes Reh in den Kofferraum packt oder ein Jäger ohne Ankündigung in ein fremdes Revier eindringt.
351 "Wildangler" erwischt
Neben der Jagdwilderei erfasst die Kriminalitätsstatistik auch Fischwilderei. 351 Mal wurden "Wildangler" im vergangenen Jahr angezeigt, hier liegt die Aufklärungsquote bei 95,4 Prozent - Anzeigen gibt es hier in aller Regel nur, wenn die Täter direkt beim Angeln erwischt werden.