Bis das "Wind-an-Land-Gesetz" in Bayern sichtbar Wirkung zeigt, wird es noch einige Zeit dauern. Die wichtigste Neuregelung darin sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern lauten sie: 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032. Das bedeutet, bis dahin muss etwa zweieinhalb Mal so viel Platz für Windräder reserviert werden wie heute.
Regionale Planungsverbände müssen das Windkraft-Gesetz umsetzen
Zuständig sind die 18 regionalen Planungsverbände in Bayern, in denen Kommunen, Landkreise und die Bezirksregierungen vertreten sind. Sie arbeiten bereits seit einigen Monaten daran, weitere Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen. Das ist ein langwieriger Prozess, viele Interessen müssen dabei abgewogen werden.
Vor allem die Planungsverbände im Süden des Freistaats, wo bisher nur wenige Windräder stehen, haben viel zu tun. Denn die bayerische Staatsregierung verlangt, dass jede Region für sich die Quote für Windkraftgebiete erfüllt. Diese Verpflichtung der Planungsregionen wird laut bayerischen Wirtschaftsministerium im neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgeschrieben. Der Landtag muss hier allerdings noch zustimmen.
10H-Regel wird durch Bundesgesetz zunehmend bedeutungslos
Das Wind-an-Land-Gesetz macht Druck und verpflichtet die Planer zu zügiger Arbeit. Im Mai 2024 muss Bayern gegenüber dem Bund nachweisen, dass es schon Fortschritte beim Erreichen seiner Windkraftquote gemacht hat. Und falls eine Planungsregion es zu den Stichtagen 2027 und 2032 nicht geschafft hat, genug Windkraftgebiete auszuweisen, sind dort per Bundesgesetz Windräder flächendeckend als "privilegierte Bauvorhaben" erlaubt.
Davon abgesehen gilt: Windräder werden künftig in der Regel nur noch in den ausgewiesenen Windkraftgebieten entstehen. Die bayerische 10H-Mindestabstandsregel, die seit Herbst durch eine Reihe von Ausnahmen bereits gelockert ist, verliert so immer mehr an Bedeutung. Ab Juni 2023 gelten in ausgewiesenen Windenergiegebieten überhaupt keine pauschalen Abstandsregeln zu Siedlungen mehr – die bisher dort von Bayern festgesetzten 1.000 Meter sind dadurch bedeutungslos.
Gesetz wirkt mit Verzögerung
Wenn eine Kommune Windkraft schon ermöglichen will, bevor der regionale Windkraftplan fertig ist, kann sie auch auf eigene Faust schon per Bauleitplanung Baurecht schaffen, die Vorbereitungen dazu sind allerdings umfangreich. Auch in bereits bestehenden Vorranggebieten für Windkraft sind teilweise noch Bauplätze frei, die bisher durch die 10H-Regel blockiert waren. Hier werden wahrscheinlich die ersten neuen Projekte entstehen.
Zum heutigen 1. Februar selbst ändert sich, abgesehen vom formalen Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes, wenig. In den nächsten Jahren allerdings wahrscheinlich viel. Bis ein Windrad geplant und gebaut ist, vergehen bisher in der Regel fünf Jahre. Auch wenn es gelingt, die Planungen zu beschleunigen, wird die Wirkung dieses Gesetzes erst mit Verzögerung in der Landschaft zu sehen sein.

Habeck mit Windrad-Modell
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