Besuche von Angehörigen in Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen sowie in der Eingliederungshilfe sollen über die Weihnachtszeit in Bayern einfacher werden. Für die Zeit vom 23. Dezember bis 9. Januar gibt es Erleichterungen bei den Corona-Testerfordernissen, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Mittwoch angekündigt hat. "Wir wollen allen Menschen sichere und zugleich möglichst unkomplizierte Festtage ermöglichen", betonte der Minister. Deshalb könnten Besucherinnen und Besucher den negativen Test-Nachweis aus einer Einrichtung innerhalb von 24 Stunden auch in einer weiteren vorlegen.
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Erleichterungen freiwillig für Pflege-Einrichtungen
Auf diese Weise könnten sowohl die Einrichtungen und ihre Beschäftigten als auch Besucherinnen und Besucher entlastet werden. "Das ist in der Weihnachtszeit sinnvoll, in der ein hohes Besucheraufkommen in den Einrichtungen auf eine vielerorts personell angespannte Lage trifft", sagte Holetschek. In bestimmten Ausnahmefällen sollen auch Selbsttests ohne Aufsicht möglich sein.
Grundsätzlich gilt aber den Angaben zufolge: Die Einrichtungen können die Erleichterungen freiwillig umsetzen, müssen es aber nicht.
Musterformular im Internet - "Einmal getestet, mehrfach genutzt"
Für die Testbescheinigungen kann auf der Seite des Gesundheitsministeriums ein Musterformular heruntergeladen werden - unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/testen. "Wird der Test von der Einrichtung selbst vorgenommen, so füllt die testende Einrichtung dieses Formular aus, und die Besuchsperson kann den Test auch in einer weiteren Einrichtung verwenden - und muss sich dort nicht erneut testen lassen", teilte das Ministerium mit.
Gleiches gelte, wenn Einrichtungen - sofern es ihre Personalkapazitäten zulassen - Selbsttests der Besucherinnen und Besucher vor Ort unter Aufsicht ermöglichen. "Auf diese Weise werden Zeit und Ressourcen geschont nach dem Motto: einmal getestet, mehrfach genutzt", erläuterte der Minister. "Weihnachtszeit ist Besuchszeit - Zeit, die wir mit unseren Lieben verbringen möchten."
"Ausnahmsweise auch Selbsttest ohne Aufsicht"
Falls Einrichtung wegen Personalmangels und geringeren Testkapazitäten während der Feiertage nicht in der Lage sind, vor Ort unter Aufsicht zu testen, können Besucherinnen und Besucher laut Gesundheitsministerium "ausnahmsweise auch eine Selbsttestung ohne Aufsicht" vornehmen. In diesem Fall könne zum Nachweis des negativen Ergebnisses entweder das verwendete Testkit vorgelegt oder eine Eigenerklärung gegenüber der Einrichtung abgegeben werden.
Auch für eine solche Eigenerklärung kann auf der Seite des Gesundheitsministeriums ein Formular aufgerufen und ausgedruckt werden. In einem solchen Fall könne allerdings keine Bescheinigung für den Besuch einer weiteren Einrichtung ausgestellt werden, stellte das Ministerium klar.
Test im Testzentrum möglich
Darüber hinaus bleibt es Holetschek zufolge möglich, ein lokales Testzentrum aufzusuchen. Diese sollten an den Weihnachtstagen "geeignete Öffnungszeiten vorsehen, um Besucherinnen und Besuchern insbesondere von Pflege-Einrichtungen und Krankenhäusern Testungen zu ermöglichen", sagte der Minister. "Wir haben die Kreisverwaltungsbehörden gebeten, diesbezüglich auf die Betreiber der Testzentren zuzugehen."
Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht strengere Regeln vor
Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen nur mit FFP2-Maske und einem negativen Test-Nachweis betreten werden dürfen. Dieser darf demnach maximal 24 Stunden zurückliegen und muss entweder "vor Ort unter Aufsicht" stattfinden oder in einem Testzentrum vorgenommen oder überwacht worden sein.
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